Waage / Kleinanliefererstation

Alle Fahrzeuge und Anhänger der Anlieferer werden grundsätzlich bei der Ein- und Ausfahrt verwogen. Das Befahren der Waage ist nur in Schrittgeschwindigkeit uns nach Freigabe der Ampelsteuerung erlaubt. Ist die Waage besetzt, muss an der Haltelinie vor der Ampel angehalten werden, die Motoren sind abzustellen. Die gesamte Fahrzeugeinheit muss sich auf der Waage befinden, wobei die Wägung erst nach vollständiger Beruhigung des Waagekörpers erfolgt.

 

Das Annahmepersonal überprüft die Übereinstimmung der angelieferten mit der erklärten Abfallart. Weiterhin werden Farbe, Konsistenz und Geruch der Abfälle überprüft. Es sind für jede Anlieferung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen, und zwar über Abfallbezeichnung, Herkunft und Abfallschlüsselnummer. Für alle Abfälle, die auf der Deponie entsorgt werden, hat der Abfallerzeuger vor der ersten Anlieferung die grundsätzliche Charakterisierung des Abfalls nach § 8 Absatz 1 Deponieverordnung (DepV) vorzulegen. Bei gefährlichen Abfällen ist der Anlieferer verpflichtet, den elektronischen Begleitschein fristgemäß zu erstellen.

 

Der Abfall ist entsprechend der Anweisung des Annahmepersonals in die dafür vorgesehenen Container zu entladen oder auf den vom Deponiepersonal festgelegten Deponiebereich zu verbringen.

Mit der Leerverwiegung wird die zu zahlende Benutzungsgebühr nach § 3 GSAWZ ermittelt. Bei Anlieferungen unter 200 kg wird eine Pauschale i.H.v. 10 Prozent der in der GSAWZ festgesetzten Benutzungsgebühr der betreffenden Abfallart erhoben. Der Benutzer hat die Angaben auf dem Wiegeschein zu prüfen und durch Unterschrift zu bestätigen.

Sonderregelungen

Kleinanlieferer haben sich gegenüber dem Annahmepersonal mit geeigneten Dokumenten (Bundespersonalausweis, Führerschein etc.) auszuweisen. Die Abfälle sind auf dem dafür ausgewiesenen Containerplatz entsprechend der Ausschilderung und den Anweisungen des Waagepersonals in die Container zu füllen. Es ist nicht gestattet, Abfälle aus den Containern, den Sammelstellen oder fremde Fahrzeugen mitzunehmen.

 

Sperrmüll aus privaten Haushalten, welcher im Landkreis Nordhausen angefallen ist, kann in Mengen bis zu 300 kg/ Jahr gegen Abgabe einer Sperrmüllkarte bzw. bis zu 600 kg/ Jahr gegen Abgabe beider Sperrmüllkarten kostenlos abgegeben werden. Bei Mengenüberschreitungen sind auf die Mehrmenge die Gebühren entsprechend GSAWZ zu entrichten.

 

Gemischte Siedlungsabfälle und Sperrmüll aus der Sammlung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger werden durch die jeweils von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bzw. vom ZAN beauftragten Entsorger auf dem AWZ angeliefert. Darüber hinaus können gemischte Siedlungsabfälle uns Sperrmüll aus privaten Haushaltungen und sonstigen Herkunftsbereichen nach Maßgabe der Gebührensatzung für das AWZ (GSAWZ) angeliefert werden.

 

Gefährliche Abfälle: Angenommen werden nur die Abfallarten, die im Positivkatalog der GSAWZ aufgeführt sind (Kennzeichnung mit *) und die die Zuordnungskriterien der Deponie einhalten. Gewerbliche Anlieferer können gefährliche Abfälle in einer Menge >2 Tonnen nur im Rahmen des elektronischen Nachweisverfahrens über einen bestätigten Entsorgungsnachweis anliefern. Kleinanlieferer haben die Möglichkeit, gefährliche Abfälle ohne Entsorgungsnachweis anzuliefern. Der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung erfolgt im Wege des elektronischen Begleitschein-verfahrens. Die Bestimmungen der Nachweisverordnung in der jeweils gültigen Fassung sind zu beachten.

 

Bei der Entsorgung von Abfällen aus Asbest oder künstlichen Mineralfasern müssen besondere Schutzmaßnahmen eingehalten werden und zwar bereits auf der Baustelle sowie während des Transports. Eine Staubfreisetzung ist durch Befeuchten oder andere geeignete Maßnahmen sowie durch Verpacken des Abfalls zu verhindern. Kleinanlieferer und gewerbliche Anlieferer können Abfällen aus Asbest oder künstlichen Mineralfasern, verpackt in reißfesten Kunststoffgewebesäcken (Big Bags bzw. Plattenjumbos), zur Abfallentsorgung anliefern. Entsprechende Säcke können auf dem AWZ erworben werden. Gewerbliche Anlieferer dürfen die Entsorgung nur im Rahmen des elektronischen Nachweisverfahrens vornehmen.

 

Abfällen aus Asbest oder künstlichen Mineralfasern werden in die dafür vorgesehenen Container entladen und auf einem gesonderten Abschnitt der Deponie entsorgt.

Mechanische Aufbereitungsanlage

Im Auftrag des Zweckverband Abfallwirtschaft Nordthüringen (ZAN) betreibt die REMONDIS GmbH & Co. KG, Region Ost eine Mechanische Aufbereitungsanlage für Restabfälle.

In der Mechanischen Aufbereitungsanlage Nentzelsrode, mit einer Kapazität von 140.000 Mg/a, wird vorwiegend Hausmüll, Gewerbeabfall sowie Sperrmüll verarbeitet.

Im Rahmen der Aufbereitung werden Eisenmetalle als weiterer Wertstoff aus den gemischt angelieferten Abfällen separiert. Durch Vorsortierung im Anlieferbereich kann außerdem noch eine Holzfraktion zur thermischen Verwertung in Biomassekraftwerken erzeugt werden.

Deponiegasverwertung

Die kontinuierliche Deponieentgasung ist die vordringliche Aufgabe während der Betriebsphase und in der Nachsorgephase der Kreisabfalldeponie Nentzelsrode. Mit der Entgasung werden unkontrollierte Methanemissionen vermieden, die zur Aufheizung der Erdatmosphäre führen. Wirtschaftlich wird das Deponiegas als Energieträger genutzt und damit fossile Energieträger geschont. Der erzeugte Strom und die Wärme werden vorrangig für den Betrieb der eigenen Anlagen genutzt. Überschüssige Energie wird gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in das öffentliche Netz eingespeist.

Die Südharzwerke Nordhausen – Entsorgungsgesellschaft mbH betreibt auf der Kreisabfalldeponie Nentzelsrode ein Blockheizkraftwerk zur Verwertung des im Deponiekörpers anfallenden Methangases. Auftraggeber ist der Landkreis Nordhausen.

Bioabfallbehandlungsanlage

Die Südharzwerke Nordhausen – Entsorgungsgesellschaft mbH betreibt auf dem Abfallwirtschaftszentrum Nentzelsrode eine Trockenvergärungsanlage.

Technische Daten:

Inbetriebnahme: Juli 2013
Verfahren: Trockenfermentation
Input: bis zu 12.000 t Bio- und Grünabfälle p. a.
Output: 900.000 m³ Biogas und 5.000 t Kompost p. a.
Leistung BHKW: 250 KW elektrisch
Energieertrag: 1,9 Mio. kWh p. a. (entspricht Versorgung von ca. 500 EFH)
Energienutzung: Einspeisung der Elektroenergie und Eigennutzung der Wärme

Kennzahlen

Agregattyp: et 252 BG – MAN
Typ: MAN E 2848 LE 322
Leistung elektrisch: 252 kW
Leistung thermisch: 326 kW
Gesamtfeuerungsleistung: 657 kW
Wirkungsgrad elektrisch: 38,36%
Wirkungsgrad thermisch: 49,62%
Stromkennzahl: 0,77

Wozu dient eine Trockenvergärungsanlage?

• umweltfreundlichere Verwertung von biologischen Abfällen energetische und stoffliche Verwertung
• Einspeisevergütung nach EEG
• Vermeidung von umweltschädlichen Treibhausgasen (Methan – CH4)

Vorteile des Verfahrens

• CO2 – Reduktion durch Nutzung der biogenen Energie des Bioabfalls
• kontinuierliche Gasproduktion durch zeitversetzten Fermenterbetrieb
• Stoffkreisläufe – Erzeugung von Kompost zur Bodenverbesserung und Düngung
• hohe wirtschaftliche Effizienz durch Kombination Stromerzeugung und Wärmegewinnung

Weitere Fragen beantwortet Ihnen Jeanette Arndt unter Tel.: 03631 639-163.

Polderflächen

Der Landkreis Nordhausen betreibt auf dem Abfallwirtschaftszentrum Nentzelsrode eine Deponie der Deponieklasse II. Mit der Bewirtschaftung ist die Firma REMONDIS GmbH & Co.KG beauftragt.

Gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 20.07.1993 wurde vom Landkreis Nordhausen eine basisgedichtete Deponie mit einer zugelassenen Ablagerungsfläche von ca. 10,3 ha und einer Ablagerungskapazität von ca. 1,4 Mio. m³ errichtet. Aufgrund des derzeitigen Deponievolumens können Abfälle voraussichtlich bis ca. 2039 abgelagert werden.

Die Polder sind mit einer Basisabdichtung nach TASi versehen und verfügen über eine Sickerwasser- und Deponiegasfassung. Die vollständige Sickerwasserfassung und Ableitung erfolgt über, auf der Basisdichtung angeordnete, Sickerwasserdrainageleitungen und Kontroll- und Umlenkschächte zur Sickerwasserbehandlungsanlage. Das Deponiegas wird über zwei Gassammelstationen einem BHKW zugeführt und dort zur Stromerzeugung verwendet.

Die zur Ablagerung auf der Deponie zugelassenen Abfälle sind im Positivkatalog der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Anlieferung und gemeinwohlverträgliche Beseitigung von Abfällen auf dem Abfallwirtschaftszentrum Nentzelsrode des Landkreises Nordhausen (Gebührensatzung Abfallwirtschaftszentrum – GSAWZ) aufgeführt.

Sickerwasserbehandlungsanlage

Die Südharzwerke Nordhausen – Entsorgungsgesellschaft mbH betreibt im Auftrag des Landkreises Nordhausen auf der Kreisabfalldeponie Nentzelsrode eine Anlage zur Behandlung des Deponiesickerwassers.

Inbetriebnahme: 1997
Anlagenerweiterung: 2002
Behandlungskapazität: 25.500 m³/Jahr (88 m³/Tag bei 85% Verfügbarkeit)

Das Deponiesickerwasser wird mittels 2-stufiger Umkehrosmose behandelt, mit dem Ziel der Direkteinleitung des mechanisch physikalisch gereinigten Abwassers (so genanntes Permeat) in den Riethgraben.