Auch Supermärkte und Discounter zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet
1. Juli 2022 – spätestens ab diesem Datum müssen nun auch Händlerinnen und Händler von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, Elektroaltgeräte kostenlos zurücknehmen. Dies trifft auf den größten Teil des Lebensmittelhandels in Deutschland zu. UBA-Präsident Dirk Messner: „Die neue Rücknahmepflicht u.a. für Supermärkte, Lebensmitteldiscounter und Drogeriemärkte bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger ein Plus an mehreren Tausend kostenlosen Rückgabemöglichkeiten für Elektroaltgeräte. Das erleichtert die Entsorgung sehr, vor allem durch die im Vergleich zu Wertstoffhöfen doch oft bessere Erreichbarkeit und die flexibleren Öffnungszeiten. Alte Elektrogeräte kann man nun gleich beim Wocheneinkauf zurückgeben“. Die neu in Kraft getretene gesetzliche Rücknahmepflicht zielt vor allem auf Geräte kleiner 25 cm ab. Größere Geräte können kostenlos zurückgegeben werden, wenn gleichzeitig ein Gerät der gleichen Geräteart neu gekauft wird.
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25.000 zusätzliche Rückgabestellen für Elektroaltgeräte ab 1. Juli | Umweltbundesamt