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Änderungsmeldungen bis Ende Dezember 2022 an die Abfallwirtschaft

Um die Abfallentsorgungsgebühren korrekt berechnen zu können, bittet die Abfallwirtschaft alle Grundstücksbesitzer, Veränderungen in ihrem Haushalt rechtzeitig mitzuteilen. Hinweise, die bis Ende Dezember 2022 vorliegen, kann das Fachgebiet Abfallwirtschaft und Deponie im Landratsamt Nordhausen bei der Berechnung der Abfallgebühren berücksichtigen. Meldungen sind über das Online-Änderungsformular, an die E-Mail Adresse abfallgebuehren@LRAndh.thueringen.de, per Fax an 03631 9116449 oder auf dem Postweg an Landratsamt Nordhausen, FG Abfallwirtschaft und Deponie, Behringstraße 3 in 99734 Nordhausen möglich. Zu den relevanten Mitteilungen gehören die Neuanmeldung oder Abmeldung eines Grundstücks von der Abfallentsorgung, der Wechsel des Gebührenpflichtigen, also des Grundstückseigentümers oder -verwalters, die Veränderung der Anzahl oder der Größe der Abfallbehälter bzw. der Personenzahl im Haushalt, wenn beispielsweise ein Kind geboren wird oder jemand auszieht. Wer dazu Fragen hat, kann sich telefonisch unter 03631 9116400 beraten lassen.

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