Rund 23.000 Haushalte, Grundstückseigentümer und -verwaltungen im Landkreis Nordhausen erhalten ab 15. Januar ihre Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung. Darin enthalten die Jahresendabrechnung für die erbrachten Leistungen bei der Entsorgung im Jahr 2020 und die Vorausberechnung für das Jahr 2021.
Wer feststellt, dass beispielsweise Personen, die im Haushalt leben, nicht angemeldet oder andere Änderungsmitteilungen erforderlich sind, teilt diese bitte dem Landratsamt Nordhausen schriftlich mit. Ganz einfach geht das über das Online-Formular auf der Internetseite www.abfall-nordhausen.de oder auch per E-Mail an abfallgebuehren@lrandh.thueringen.de, per Fax an 03631 9116449 oder per Post an das Landratsamt Nordhausen, Behringstraße 3, 99734 Nordhausen. Ein Widerspruch gegen den Gebührenbescheid kann nur schriftlich per Post oder zur Niederschrift in der Behörde eingelegt werden.
In der Regel häufen sich nach Versendung der Bescheide telefonische Rückfragen im Fachgebiet Abfallwirtschaft und Deponie. Aus diesem Grund wird um Verständnis gebeten, wenn es hin und wieder zu längeren Wartezeiten bei telefonischen Rückfragen kommen sollte. Die Abfallwirtschaft Nordhausen ist im Landratsamt telefonisch unter 03631 911 6400 erreichbar.