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Neuerungen in der Abfallwirtschaft ab 01. Januar 2025

Durch den Jahreswechsel treten einige Änderungen bzw. Neuerungen in Kraft. Darüber möchten wir Sie im Einzelnen informieren.

Die Änderungen beziehen sich auf die Verteilung der jährlichen Entsorgungskalender und den Wegfall der Sperrmüllkarte.

Entsorgungskalender

Die Entsorgungskalender in Papierform werden nicht mehr flächendeckend an alle Haushalte verteilt. Die Gründe dafür sind, dass wir den Entsorgungskalender auf unserer Website und in der App Abfall NDH in digitaler Form bereitstellen und es trotz unterschiedlicher Dienstleister immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Verteilung kam. Außerdem schonen wir dadurch die Umwelt und sparen Ressourcen.

Alternativ bieten wir jedoch an, bei Bedarf an verschiedenen Ausgabestellen im Landkreis Nordhausen einen Entsorgungskalender abzuholen. Hinweisen möchten wir allerdings darauf, dass in den Entsorgungskalendern keine Anmeldekarten für Sperrmüll mehr enthalten sind, da diese zukünftig weder für die Anmeldung zur Abholung, noch für eine Selbstanlieferung, benötigt werden. Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt Sperrmüll.

An folgenden Ausgabestellen ist der Entsorgungskalender erhältlich:

  • Abfallwirtschaft Landkreis Nordhausen, Robert-Blum-Straße 10
  • Abfallwirtschaftszentrum Nentzelsrode, An der B4, Waage
  • Dampfladen der HSB in Nordhausen, Bahnhofsplatz 3a
  • Gemeindehaus Niedersachswerfen, Kirchplatz 2
  • Gemeindeverwaltung Harztor in Ilfeld, Ilgerstraße 62
  • Gemeindeverwaltung Hohenstein in Klettenberg, Ernst-Thälmann-Straße 62
  • Gemeindeverwaltung Sollstedt, Am Markt 2, Bürgerbüro
  • Gemeindeverwaltung Werther, Dorfstraße 18
  • Landratsamt Nordhausen, Behringstraße 3, BürgerServiceZentrum
  • Stadtinformation Nordhausen, Rautenstraße 6
  • Stadtverwaltung Bleicherode, Hauptstraße 43/44, Meldestelle
  • Stadtverwaltung Bleicherode, Außenstelle Wolkramshausen, Backsüber 3, Meldestelle
  • Stadtverwaltung Ellrich, Salzstraße 8, Stadtkasse
  • Stadtverwaltung Heringen, Straße der Einheit 100, Hauptamt
  • Südharzwerke Nordhausen, Robert-Blum-Straße 1, Abfallservicestation
  • Tourismus-Information Neustadt, Stolberger Straße 3.

Sperrmüll

Durch den Wegfall der flächendeckenden Verteilung der Entsorgungskalender fällt auch die Verteilung der darin enthaltenen Anmeldekarten für Sperrmüll weg. Diese werden zukünftig nicht mehr benötigt.

Die Anmeldung von Sperrmüll zur kostenlosen Abholung am Grundstück ist zweimal jährlich je Haushalt im Umfang bis zu 300 kg pro Anmeldung wie folgt möglich:

  • über unser Onlineformular
  • per E-Mail an info@stadtwerke-nordhausen.de
  • schriftlich an Südharzwerke Nordhausen, Robert-Blum-Straße 1, 99734 Nordhausen
  • in elektronischer Form
  • persönlich in der Robert-Blum-Straße 10, 99734 Nordhausen.

Im haushaltsüblichen Umfang bis zu 600 kg pro Anlieferung kann zudem eine unbegrenzte Selbstanlieferung von Sperrmüll auf dem Abfallwirtschaftszentrum Nentzelsrode (An der B4) oder dem Wertstoffhof der Südharzwerke Nordhausen (Robert-Blum-Straße 1) erfolgen. Durch den Anlieferer ist dabei in geeigneter Form (z. B. Personalausweis) nachzuweisen, dass dieser mit Hauptwohnsitz im Landkreis Nordhausen gemeldet ist. Für Mehrmengen sind entsprechende Gebühren bzw. Entgelte zu entrichten. Erfolgt die Anlieferung durch einen beauftragten Dritten, ist der Vordruck Anlieferung von Sperrmüll aus privaten Haushaltungen durch beauftragte Dritte zu nutzen. Für Gewerbe ist die Anlieferung von Sperrmüll kostenpflichtig.

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