Die nächste Tour der Schadstoff-Kleinmengensammlung findet im Zeitraum vom 02.05.2022 bis 17.05.2022 statt. Den entsprechenden Tourenplan finden Sie hier.
Am Entsorgungsfahrzeug werden Schadstoff-Kleinmengen bis 100 kg (maximale Behältergröße 30 Liter) aus privaten Haushalten kostenlos entgegengenommen. Gewerbliche Betriebe/Einrichtungen/Schulen können Kleinmengen von gefährlichen Abfällen nach vorheriger Anmeldung gegen spätere Rechnung am Schadstoffmobil anliefern.
Wichtig dabei ist, die Schadstoffe in ihren ursprünglichen Gefäßen zu belassen und diese nicht zu vermischen, da dies gefährliche Reaktionen verursachen kann. Wegen möglicher Rückfragen sollten die Schadstoffe nur persönlich abgegeben werden. Das unbeaufsichtigte Abstellen von Schadstoffen an den Sammelstellen ist verboten.
Dort abgegeben werden können u.a. alle Stoffe mit Gefahrstoffzeichen z. B.:
- flüssige Farb- und Lackreste,
- Lösungsmittel,
- Laugen und Säuren,
- quecksilberhaltige Abfälle,
- Haushaltsreiniger,
- Rostentferner,
- Pflanzen- und Holzschutzmittel,
- Schädlingsbekämpfungsmittel,
- Öle und Fette,
- Foto- und Hobbychemikalien.
Für folgende Stoffe gibt es andere Entsorgungsmöglichkeiten:
- Altmedikamente: Die Entsorgung sollte über den Restabfallbehälter erfolgen. Auch manche Apotheken nehmen freiwillig Altmedikamente zurück. Weitere Informationen sind hier zu entnehmen.
- Altöle: Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Handelsgeschäfte und ähnliche Einrichtungen, die gewerbsmäßig Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle an Endverbraucher abgeben, müssen Altöle in der gleichen Menge kostenlos annehmen. Wer also neues Öl kauft, kann das alte direkt abgeben.
- Autobatterien/ -Akkus: Der Gesetzgeber verpflichtet alle Batteriehändler zur Rücknahme von Alt-Batterien. Allerdings müssen nur die Stromspeicher zurückgenommen werden, die der Händler auch selbst vertreibt. Viele Unternehmen zeigen sich aber, was die Annahme von Batterien anbelangt, großzügig, und entsorgen auch Fabrikate die sie selber nicht führen. Auch viele Tankstellen oder Kfz-Werkstätten nehmen alte Autobatterien zur Entsorgung entgegen.
- Dispersionsfarben: Eingetrocknete, lösungsmittelfreie Wandfarbe wird aus dem Farbeimer in den Restabfallbehälter geklopft. Der leere trockene Behälter ist über den Gelben Sack zu entsorgen. Bitte entfernen Sie vorher den Deckel des Behälters, damit die Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens erkennen können, dass sich keine Farbe mehr darin befindet.Flüssige, lösungsmittelfreie Wandfarbe lässt man am besten austrocknen, indem der Deckel entfernt wird. Schneller geht die Aushärtung, wenn die Farbe bspw. mit Sägespäne oder Sand eingedickt wird. Tipp: Bedarfsgerechtes Einkaufen um Reste zu vermeiden!
- Gerätebatterien- und Akkus: Es existiert ein “Gemeinsames Rücknahmesystem” für Gerätebatterien- und Akkus. Die Abgabe kann in den jeweiligen Verkaufsstellen oder bei einigen Gemeinden (grüne Sammelbox) erfolgen.
- Leuchtstoffröhren und LED-/Energiesparlampen: Für die umweltfreundliche Entsorgung von ausgedienten LED- und Energiesparlampen sowie Leuchtstoffröhren stellt “Lightcycle” ein bundesweit flächendeckendes Sammelstellennetz zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit zur Abgabe an zahlreichen Sammelstellen im teilnehmenden Handel.
- PU-Schaumdosen (gekennzeichnet mit PU- oder PUR-Siegel): Diese werden durch das Unternehmen “Produkte durch Recycling” wiederverwertet. Es besteht die Möglichkeit zur Abgabe an verschiedenen Rückgabestellen (z. B. Baumärkte) im Landkreis.
- Restentleerte Spraydosen: Bei Kennzeichnung mit dem “Grünen Punkt” erfolgt die Entsorgung über den Gelben Sack.
Bei Fragen kontaktieren Sie unsere Abfallberatung unter 03631 – 9116410.