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Verteilte Handzettel zur Sammlung von Haushaltsgegenständen

Gemeinnützige oder gewerbliche Sammlungen müssen vorher bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Unterbleibt die Anzeige, ist die Sammlung rechtswidrig.

Immer wieder erreichen uns Meldungen, dass in die Briefkästen unterschiedliche Handzettel zur Sammlung von Haushaltsgegenständen bzw. Schuhen und Altkleidern verteilt werden. Diese Sammlungen haben jedoch nichts mit den von uns angebotenen Entsorgungssystemen zu tun. Oftmals werden die Gegenstände nur mitgenommen, wenn diese noch brauchbar sind. Wertlose Gegenstände werden hingegen liegengelassen oder in der Natur entsorgt.

Ein deutlicher Hinweis auf eine rechtswidrige Sammlung ergibt sich, wenn keinerlei Angaben zum Sammler auf den Zetteln ersichtlich sind. Dann sollte unbedingt von einer Bereitstellung abgesehen werden.

In solchen Fällen bitten wir außerdem um telefonische Kontaktaufnahme unter 03631/9116411.

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