dass Arzneimittel/Altmedikamente über den Restabfall entsorgt werden?
Altarzneimittel zählen zum “Siedlungsabfall” und können deshalb in den Hausmüll gegeben werden. Entgegen einer vielfach geäußerten Auffassung ist die Hausmüllentsorgung ein sicherer Entsorgungsweg für Altarzneimittel. Zur Vermeidung der Belastung des Abwassers mit Arzneimitteln, ist es wichtig Altarzneimittel nicht über die Toilette oder das Waschbecken zu entsorgen Aus dem gleichen Grund sollte das Ausspülen von Glasbehältern, in denen sich Arzneimittelreste befinden, unterlassen werden. Wenn Sie sich an diese Grundsätze halten, dann handeln Sie umweltbewusst. Sie werden damit Ihrer Verantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung von Altarzneimitteln gerecht.
Um Arzneimittelmissbrauch und eine Gefährdung anderer Personen, beispielsweise von Kindern, auszuschließen, sollten Arzneimittel so entsorgt werden, dass eine Gefährdung Dritter und die Wiedergewinnung der Arzneimittel für Unbefugte ausgeschlossen ist.
Bei Fragen melden Sie sich unter Tel. 03631-9116410