Downloads Formulare FAQ Sperrmüllanmeldung Grünabfallkarte

Abfallarten

Die richtige Entsorgung von Abfall ist entscheidend für die Erhaltung unserer Umwelt und die Förderung einer nachhaltigen Zukunft. Hier finden Sie eine detaillierte Auflistung der verschiedenen Abfallarten und Informationen darüber, wie Sie sie sachgerecht entsorgen können.

Bioabfallbehälter

Ihren Bioabfall entsorgen wir alle 14 Tage. Stellen Sie bitte nur ordnungsgemäß gefüllte Bioabfallbehälter zur Entleerung bereit, da jede Entsorgung registriert und berechnet wird. Falsch befüllte Behälter werden nicht entleert.

Unser Service: Wir reinigen die Bioabfallbehälter insgesamt sechsmal jährlich im Frühjahr und im Sommer. Die Termine dafür stehen im aktuellen Entsorgungskalender.

Bioabfälle können Sie auch auf dem eigenen Grundstück verwerten. Die Kompostierung muss ordnungsgemäß und schadlos erfolgen. Eine Befreiung von der Anschluss/Benutzungspflicht bezüglich der Bio- und Grünabfallentsorgung bzw. vom Mindestentsorgungsvolumen können Sie schriftlich beim Fachgebiet Abfallwirtschaft und Deponie beantragen. Beachten Sie dazu das Merkblatt.

Was gehört in den Bioabfallbehälter?

Küchenabfälle: Brotreste, Eierschalen, Filtertüten, Fischgräten, Fruchtschalen, Gemüse- und Obstreste, Innereien, Kaffeesatz, Küchentücher, Milch, Milchprodukte, Teebeutel

Gartenabfälle: Blumen, Laub, Pflanzenabfälle, Rasenschnitt, Unkräuter, zerkleinerter Baum- und Strauchschnitt

Sonstige organische Abfälle: Holzwolle, durch Lebensmittel verunreinigte Kartonagen, Kleintierstreu (außer mineralische Streu), kompostierbares Geschirr, Säge- und Hobelspäne, Sägemehl

Was gehört nicht hinein?

Blechdosen, Blumenerde, Flaschen, Gläser, Hygieneartikel, Kehricht, Kies, Knochen, Kunststoffbeutel, Restabfälle, Staubsaugerinhalt, Steine

Was passiert mit dem Bioabfall?

Die Südharzwerke Nordhausen haben im Auftrag des Landkreises Nordhausen eine Bioabfallbehandlungsanlage im Abfallwirtschaftszentrum Nentzelsrode errichtet. Mit dem Bio- und Grünabfall wird dort Elektroenergie erzeugt. Gleichzeitig entsteht Komposterde.

Der Landkreis und die Südharzwerke leisten hierdurch einen maßgeblichen Beitrag zum Klimaschutz.

Hinweise zum Umgang mit dem Bioabfallbehälter

  • Wickeln Sie Küchenabfälle in Zeitungs- oder anderes saugfähiges Papier ein.
  • Packen Sie Bioabfälle nicht in Plastiktüten ein und verwenden Sie keine kompostierbaren Plastiktüten (näheres siehe auf der Seite von wierfuerbio.de).
  • Bioabfallbehälter sollten möglichst nicht direkt in der Sonne stehen.
  • Bei heißem Wetter sollte der Behälterdeckel etwas geöffnet bleiben.
  • Bei Madenbefall helfen einige Spritzer Essigessenz.
  • Laub und Rasenschnitt bitte nicht verdichten.
  • Bei Frost sollten Sie zusätzlich Knüllpapier oder Eierverpackungen verwenden und den Behälter damit auskleiden, um ein Anfrieren zu verhindern.

Biofilterdeckel gegen Maden und Gestank

Wir bieten Ihnen für den Bioabfallbehälter einen Biofilterdeckel an. Bitte melden Sie sich dazu unter 03631 9116400. Alle Vorteile im Überblick.

Kostenlos entsorgen wir für private Haushalte sowie für Kleingewerbe und Handwerksbetriebe Leichtverpackungen in den Behältern mit dem gelben Deckel. Die Entsorgungstermine dazu finden Sie im aktuellen Entsorgungskalender.

Was gehört in den Gelben Sack/Gelbe Tonne?

In den Gelben Sack/ Gelbe Tonne dürfen ausschließlich gebrauchte, restentleerte Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen. Spülen der sog. Leichtverpackungen ist nicht erforderlich.

Arzneimittelblister, Aluminiumdeckel, Aluminiumschalen und –dosen (Konserven, ohne Pfand), Buttereinwickler, Cremetiegel/Cremedosen aus Kunststoff, Duschgel- und Shampoo-Flaschen, Einkaufstüten aus Kunststoff, Einwickelfolien, Eisverpackungen aus Kunststoff, Farbeimer, Frischhaltefolie, Getränkekartons, Joghurtbecher,Kaffeevakuumverpackungen, Korken, Kronkorken,Milchkartons, Putzmittelflaschen aus Kunststoff, Quarkbecher, Schokoladenfolie (Aluminium/Kunststoff), Spraydosen, Steingutflaschen, Styroporverpackungen, Tuben (z.B. für Zahnpasta, Salben u.ä.)

Was gehört nicht in den Gelben Sack/Gelbe Tonne?

NICHT in den Gelben Sack / Gelbe Tonne dürfen Abfälle, die keine Verkaufsverpackungen sind – auch wenn diese aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoffen sind.

Fragen und Antworten

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten. Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne telefonisch bei uns melden (03631 9116410) oder sich auf dieser Seite informieren: mülltrennung-wirkt.de

Wozu dient die Gelbe Tonne?

Die Gelbe Tonne dient zur Entsorgung von Leichtverpackungen und ersetzt den “Gelben Sack”.

Wer bekommt die Gelbe Tonne?

Alle Grundstücke, denen im Entsorgungskalender eine 14-tägige Abholung angeboten wird.

Wer bleibt bei Gelben Säcken?

Alle Grundstücke, denen im Entsorgungskalender eine wöchentliche Abholung angeboten wird (Liste der Grundstücke als PDF)

Warum kam die Gelbe Tonne?

Die Gelbe Tonne ist umweltfreundlich, nachhaltig und dient der Verbesserung von Ordnung und Sauberkeit.

Gründe für die Einführung der Gelben Tonne:

  • Umweltfreundlichkeit, Nachhaltigkeit
  • Erscheinungsbild/Sauberkeit des Landkreis am Abholtag (Unwetter, gerissene Säcke)
  • Ergebnis Umfrage Umweltausschuss 74% für die Gelbe Tonne
  • Kreistagsbeschluss vom 21.01.2020
Wann wurden die Gelben Tonnen verteilt?

Die Verteilung fand im 1. Halbjahr 2021 statt.

Ist die Gelbe Tonne gebührenpflichtig?

Nein. Die Gelbe Tonne hat keine Auswirkungen auf Ihre Abfallentsorgungsgebühren. Die dualen Systeme organisieren auf der Grundlage des Verpackungsgesetzes die Sammlung, Sortierung und Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen. Nähere Informationen finden Sie auf: muelltrennung-wirkt.de

Welche Behälter werden bereitgestellt?

Behälter mit einem Volumen von 240 l und 1.100 l stehen zur Verfügung.

Wo ist meine Bezugskarte für Gelbe Säcke?

Neue Bezugskarten werden nur noch den Haushalten zugeteilt, die weiterhin über den Gelben Sack entsorgen.

Wie oft wird die Gelbe Tonne geleert?

Die Entleerung erfolgt im 14-tägigen Rhythmus. Die Termine finden Sie im Entsorgungskalender.

Wer ist Ansprechpartner bei Fragen zum Thema „Gelbe Tonne“?
  • Landratsamt FG Abfallwirtschaft – 03631 911 6410
  • Südharzwerke Nordhausen – 03631 639 146
Wie wird die Verteilung der Gelben Säcke für die verbleibenden Haushalte organisiert?

Den Haushalten mit wöchentlicher Abholung wird jährlich eine Rolle Gelbe Säcke zugestellt. Weitere Gelbe Säcke können unter Vorlage der aktuellen Bezugskarte bei den Ausgabestellen:
Landratsamt (Behringstraße 3, 99734 Nordhausen)
Südharzwerke Nordhausen (Robert-Blum-Straße 1, 99734 Nordhausen)
eingetauscht werden.

Mein Grundstück befindet sich in einer Straße, die bei der Entsorgung mit Gelben Säcken verbleibt. Kann ich trotzdem eine Gelbe Tonne beziehen?

Die Ausstattung mit einer Gelben Tonne ist möglich. Dadurch erlischt der Anspruch auf Gelbe Säcke und es erfolgt die Umstellung der Abholung auf einen 14-tägigen Rythmus. Bitte wenden Sie sich an die Abfallberatung.

Kann ein Grundstück mehrere Gelbe Tonnen erhalten?

Die bereitgestellten Behälter richten sich nach der Anzahl der Bewohner:

  • 1-6 Bewohner 1 – 240 l Tonne
  • 7-12 Bewohner 2 – 240 l Tonnen
  • 13-18 Bewohner 3 – 240 l Tonnen
  • 19-24 Bewohner 4 – 240 l Tonnen
  • >24 Bewohner Abstimmung mit Grundstückseigentümer
Ist es möglich die Gelbe Tonne mit mehreren Haushalten gemeinsam zu nutzen?

Ja, grundsätzlich können mehrere Haushalten die Gelbe Tonne gemeinsam nutzen.

Wo kann ich eine Gelbe Tonne anfordern?

Gelbe Tonnen können bei der Abfallberatung angefordert werden.

Wenn Sie Mieter oder Wohnungseigentümer sind, dann sprechen Sie Ihren Grundstückseigentümer oder die Hausverwaltung direkt an und bitten darum, die Gelbe Tonne anzufordern.

Ich habe keine Gelbe Tonne angefordert und möchte auch keine. Was kann ich alternativ machen?

Sie könnten Ihre Verpackungen im Rahmen Ihres Einkaufs auch in den Verkaufsstellen lassen.

Kann ich mir eigene Behälter anschaffen bzw. nutzen?

Nein! Nur die durch den Entsorgungsbetrieb gestellten Behälter sind aus haftungsrechtlichen Gründen zugelassen.

Was passiert, wenn meine Tonne verschwunden oder defekt ist?

Bitte schauen Sie zunächst in der Nachbarschaft, ob die Tonne versehentlich von jemand anderem zurückgeholt wurde.
Wenn nicht, dann melden Sie sich bitte bei der Abfallberatung.

Gibt es einen Reinigungsservice für die Gelbe Tonne?

Nein, es gibt keinen Reinigungsservice für die Gelbe Tonne.

Wie oft wird die Gelbe Tonne geleert?

Die Entleerung erfolgt grundsätzlich im 14-tägigen Rhythmus. Die Termine finden Sie im Entsorgungskalender.

Bis wann müssen die Gelben Tonnen an der Straße bereitstehen?

Die Behälter sind bis spätestens 5:00 Uhr (Juni bis September) bzw. bis spätestens 6:00 Uhr (Oktober bis Mai) zur Abfuhr bereitzustellen.

Was muss ich tun, wenn meine Gelbe Tonne nicht geleert wurde?

Bitte überprüfen Sie zunächst die Tonne auf Informationen, dass die Tonne nicht geschüttet wurde.
Für weitere Fragen nutzen Sie die Service-Hotline auf dem Deckel der Gelben Tonne.

Was passiert mit den Gelben Säcken, die ich noch habe?

Sie können die Gelben Säcke, die Sie noch haben, weiterhin nutzen.

Gibt es jetzt gar keine Gelben Säcke mehr? Wie soll ich meinen Abfall zur Gelben Tonne befördern?

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Verpackungen in einem Abfallgefäß zu sammeln.

Was passiert mit Verkaufsverpackungen, die nicht in die Gelbe Tonne passen (zum Beispiel Styroporverpackungen nach dem Kauf großer Elektrogeräte)?

Soweit möglich, zerkleinern Sie bitte die Verpackungen so, dass sie in die Gelbe Tonne passen.
Sollte das nicht möglich sein, können sie diese auch bei den Verkaufsstellen abgeben.

Darf ich die Verpackungen auch in die Gelbe Tonne hineinpressen?

Nein! Die Verpackungen dürfen nicht in die Tonnen hineingepresst werden. Ein Verdichten ist nicht erlaubt, da sonst keine vollständige Leerung der Tonne gewährleistet werden kann.

Was darf in die Gelbe Tonne?

Alle Verpackungen, die nicht ausschließlich aus Papier, Pappe oder Glas bestehen, dürfen in die Gelbe Tonne.
Informationen dazu finden Sie auf:
muelltrennung-wirkt.de

Dürfen jetzt auch andere Gegenstände aus Kunststoff oder Metall in die Gelbe Tonne?

Nein! Über die Gelbe Tonne dürfen nur Verpackungen, die nicht ausschließlich aus Papier, Pappe oder Glas bestehen, entsorgt werden. Entsorgt werden dürfen Verpackungen aus Kunststoff (z. B. Folien, Becher und Styropor), aus Materialmix und Verbundstoffen (z.B. Getränkekartons oder Milchtüten), aus Metall (wie Konserven- und Getränkedosen) oder geschäumte Kunststoffe (z. B. Obst- und Gemüseverpackungen).
Auch Elektrogeräte dürfen auf keinen Fall in der Gelben Tonne entsorgt werden.

Kann ich die Verpackung verschmutzt in die Gelbe Tonne geben?

Verpackungen bitte nur restentleert in die Sammlung geben. Ein Ausspülen ist nicht notwendig. Wenn Produkte überlagert sind, dann bitte den Inhalt in den Rest- oder Bioabfall geben und die leere Verpackungen in die vorgesehenen Sammelsysteme geben (Gelbe Tonne, Papiersamlung, Glassammlung). Verpackungen sind wertvoll für den Recyclingkreislauf. Stark verschmutzte oder nicht restentleerte Verpackungen stören massiv das Sortieren und können das Recycling unmöglich machen.

Kostenlos entsorgen wir für private Haushalte sowie für Kleingewerbe und Handwerksbetriebe Papier, Pappe und Kartonagen in den Behältern mit dem blauen Deckel. Die Entsorgungstermine dazu finden Sie im aktuellen Entsorgungskalender.

Was gehört hinein?

Bücher, Büropapier, Broschüren, Faltschachteln, Geschenkpapier, Kartonagen, Kataloge, Knüllpapier, Papiertüten, Pappe, Prospekte, Schulhefte, Wellpappe, Zeitungen, Zeitschriften

Was gehört nicht hinein?

Einweg-Pappgeschirr, Folien, verschmutzte Haushaltstücher/ Servietten/ Hygienetücher, Getränkekartons, kunststoff- und aluminiumbeschichtetes Papier, Pergament-, Back- und Butterbrotpapier, Tapetenreste mit Kleister und abgelöste Tapeten, Verbundverpackungen (Tetrapacks), verschmutztes Papier

Hinweise

Die Abfälle sind vollständig in den Abfallbehälter zu füllen und nicht daneben bereitzustellen. Das Volumen der Abfallbehälter ist optimal auszunutzen, in dem großformatige Verpackungen gefaltet oder zerkleinert werden. Die eingeworfenen Stücke dürfen nicht im Abfallbehälter verkanten oder quer stehen.

Sollte das Volumen des Abfallbehälters nicht ausreichen, kann eine kostenfreie Abgabe von Pappe, Papier und Kartonagen auf dem Betriebshof der Stadtwerke Nordhausen (Robert-Blum-Straße 1, Nordhausen), dem Abfallwirtschaftszentrum Nentzelsrode (An der B4, Kleinfurra OT Hain) oder auf dem Betriebshof der Firma Veolia Umweltservice in Ellrich (Gipsstraße 2) erfolgen.

Weitere Informationen zu Papier und Pappe

Sie haben Fragen zum Verpackungsrecycling?

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier: mülltrennung-wirkt.de

Restabfallbehälter

Wir entsorgen Ihren Restabfall alle 14 Tage. Bitte stellen Sie den Restabfallbehälter am Entsorgungstag mit der Griffleiste zur Fahrbahn bereit. Wichtig ist, dass der Abfallbehälter ordnungsgemäß und möglichst komplett gefüllt ist, da jede Entleerung registriert und berechnet wird. Überfüllte Behälter werden nicht entleert. Die Restabfälle dürfen in den Behältern nicht eingeschlämmt oder verpresst werden.

Was gehört in den Restabfall?

In den Restabfallbehälter gehören u. a. Asche (keine heiße Asche, da Brandgefahr), Binden, Blumentöpfe und -kästen (Keramik und Kunststoff), CDs, Erde, Folien, Geschirr, Glasscherben, herkömmliche Glühlampen (keine Energiesparlampen – Abgabe am Schadstoffmobil), Gummiabfälle (z.B. Fahrradreifen, Luftmatratzen), Hygieneartikel, Kehricht, Keramik, Kleintierstreu, Knochen, Kunststoffe (keine Verkaufsverpackungen), Lumpen, Porzellan, Putzlappen, Reste von Fußbodenbelag und Auslegware, Schallplatten, Spielzeug, Staubsaugerbeutel, Tapetenreste, Video- und Tonbänder, Windeln, Zahnbürsten, Zigaretten-/Zigarrenabfälle

Was gehört nicht hinein?

Nicht hinein gehören u. a. Blechdosen, Elektro- und Elektronikgeräte, Garten- und Küchenabfälle, gefährliche Abfälle (siehe Schadstoffmobil), Flaschen, Gläser, Holz, Metall, Papier, Pappe, sonstige organische Abfälle

Restabfallsack

Grüne Restabfallsäcke (Fassungsvolumen 120 Liter) mit dem Aufdruck “Landkreis Nordhausen” können Sie zusätzlich zum Abfallbehälter verwenden, wenn bei Ihnen außerplanmäßig bzw. in größeren Mengen weitere Restabfälle anfallen (z.B. Tapetenreste). Diese Säcke können Sie auch gesondert zum Abholtermin bereitstellen. Abholort der Restabfallsäcke ist immer der Aufstellort Ihres Restabfallbehälters.

Restabfallsäcke können Sie für jeweils 6,00 € an folgenden Stellen kaufen:

  • Nordhausen – Landratsamt, Behringstraße 3
  • Nordhausen – Stadtwerke, Robert-Blum-Straße 1
  • Bleicherode – Edeka Graf, Karl-Liebknecht-Straße 40
  • Ellrich – Augenoptik Recknagel, Nordhäuser Straße 37
  • Ellrich – Stadtverwaltung, Salzstraße 9
  • Görsbach – Gemeindeverwaltung, Beethovenstraße 235
  • Großlohra – Gemeindeverwaltung, Kirchberg 41
  • Heringen – Stadtverwaltung, Straße der Einheit 100
  • Harztor – OT Ilfeld, Verwaltungsgemeinschaft, Ilgerstraße 23
  • Klettenberg – Gemeindeverwaltung Hohenstein, E.-Thälmann-Straße 62
  • Nohra – Gemeindeverwaltung, Dorfstraße 5
  • Nordhausen – Stadtwerke-Servicecenter (Dampfladen der HSB), Bahnhofsplatz 3a
  • Sollstedt – Rewe Ute Kaufhold oHG, Halle-Kasseler-Straße 57
  • Werther – Gemeindeverwaltung, Dorfstraße 18
  • Wipperdorf – Gemeindeverwaltung, Straße der Einheit 94
  • Wolkramshausen, Außenstelle Stadtverwaltung Bleicherode, Backsüber 3

Grünabfallkarte+

Seit 2012 gibt es die Grünabfallkarte+, mit der die Einwohner des Landkreises ihren Grünabfall entsorgen können. Für einmalig 20 Euro pro Jahr können ausschließlich Privathaushalte ganzjährig an verschiedenen Standorten Grünabfälle in haushaltsüblichen Mengen abgeben – so oft Sie wollen. Sofern die Anlieferung nicht durch den Karteninhaber selbst, sondern durch einen beauftragten Dritten erfolgt, ist – unter Beachtung der aufgeführten Hinweise – dieses Formular zu nutzen.

Hinweis: Achten Sie bitte darauf, dass bei Anlieferung von Astwerk der Durchmesser der Äste 10 cm nicht übersteigen sollte.

Im Rahmen des Kaufes der Grünabfallkarte+ erhalten Sie einmal jährlich Südharzer Gütekompost. Obergrenze ist ein PKW-Anhänger. Falls dafür kein Behältnis zur Verfügung steht, können Sie geeignete Garten-Bags für 5,00 Euro (80 Liter) oder 10,00 Euro (150 Liter) in der Abfallservicestation erwerben. Kompost ist ein natürliches Dünge- bzw. Bodenverbesserungsmittel. Kompost ist keine Erde; d.h. er kann nicht pur als Erde verwendet werden. Bei der Neuanlage von Beeten muss er mit der vorhandenen Erde im Verhältnis von ca. 1:3 gemischt werden.

Als Dünger enthält Kompost alle erforderlichen Makro- und Mikronährstoffe, bis auf Stickstoff, da dieser im Kompost organisch gebunden ist und nur langsam an die Pflanzen abgegeben wird. Es ist daher eine Ergänzungsdüngung mit 10 g Stickstoff je m² erforderlich.

Diese wird erreicht durch z.B.:

  • 80 g Hornmehl
  • 35 g Kalkammonsalpeter
  • 50 g schwefelsauren Ammoniak oder
  • Anbau von Leguminosen, z.B. Erbsen, Bohnen, Lupinen

Grünabfallkarten Verkaufsstellen

  • Abfallwirtschaftszentrum Nentzelsrode, An der B4
  • Dampfladen der HSB in Nordhausen, Bahnhofsplatz 3a
  • Gemeindeverwaltung Friedrichsthal, Dorfstraße 62
  • Gemeindeverwaltung Harztor, Ilfeld, Ilgerstraße 23
  • Gemeindeverwaltung Sollstedt, Am Markt 2
  • Gemeindeverwaltung Werther, Dorfstraße 18
  • Gemeindeverwaltung Wipperdorf, Straße der Einheit 64
  • Landgemeinde Stadt Bleicherode, Wolkramshausen, Backsüber 3
  • Landratsamt Nordhausen, Behringstraße 3
  • Stadtverwaltung Bleicherode, Hauptstraße 37
  • Stadtverwaltung Ellrich, Salzstraße 8
  • Stadtverwaltung Heringen, Straße der Einheit 100
  • Südharzwerke Nordhausen, Robert-Blum-Straße 1

Es besteht kein Anspruch auf Ersatz bei Verlust der Grünabfallkarte.

Grünabfallkarte online bestellen

Grünabfallannahmestellen

zu den Standorten der Grünabfallannahmestellen

Laubsack

Laubsäcke mit der Aufschrift „Landkreis Nordhausen“ können Sie zusätzlich zum Bioabfallbehälter verwenden. Diese Säcke können Sie auch gesondert zu den Abholterminen bereitstellen. Abholort der Laubsäcke ist immer der Aufstellort Ihres Bioabfallbehälters.

Laubsäcke können Sie für jeweils 3,00 € an folgenden Stellen kaufen:

  • Nordhausen – Landratsamt, Behringstraße 3
  • Nordhausen – Stadtwerke, Robert-Blum-Straße 1
  • Bleicherode – Edeka Graf, Karl-Liebknecht-Straße 40
  • Ellrich – Augenoptik Recknagel, Nordhäuser Straße 37
  • Ellrich – Stadtverwaltung, Salzstraße 9
  • Görsbach – Gemeindeverwaltung, Beethovenstraße 235
  • Großlohra – Gemeindeverwaltung, Kirchberg 41
  • Heringen – Stadtverwaltung, Straße der Einheit 100
  • Harztor – OT Ilfeld, Verwaltungsgemeinschaft, Ilgerstraße 23
  • Klettenberg – Gemeinde Hohenstein, E.-Thälmann-Straße 62
  • Nohra – Gemeindeverwaltung, Dorfstraße 5
  • Sollstedt – Rewe Ute Kaufhold oHG, Halle-Kasseler-Straße 57
  • Werther – Gemeinde, Dorfstraße 18
  • Wipperdorf – Gemeindeverwaltung, Straße der Einheit 94
  • Wolkramshausen, VG “Hainleite”, Backsüber 3

Was gehört in den Laubsack?

Grünabfälle, die außerplanmäßig anfallen und nicht mehr in den Biobehälter passen (z.B. Laub, Baum-, Strauch-, Hecken- und Rasenschnitt, Pflanzenabfälle).

Weihnachtsbaumentsorgung

Nach dem 6. Januar eines jeden Jahres beginnt die Abholung der Weihnachtsbäume. Stellen Sie bitte Ihre Bäume ohne Lametta, Baumkugeln u.a. am Entsorgungstag bis spätestens 6 Uhr bereit. Die Abfuhrtermine entnehmen Sie bitte dem aktuellen Entsorgungskalender. Die Termine sind mit einem Tannenbaum Symbol versehen.

Glascontainer

Gebrauchte und restentleerte Gläser und Glasflaschen werden in Altglascontainern gesammelt. Wir bitten Sie, Gläser und Flaschen getrennt nach Weiß-, Braun- und Grünglas einzuwerfen. Alle Altglascontainer sind an den Einwurföffnungen entsprechend farblich gekennzeichnet und beschriftet.

zu den Standorten der Glascontainer

Was gehört in die Glascontainer?

Gebrauchte Glasverpackungen getrennt nach

  • Weißglas: weiße Gläser und Glasflaschen
  • Braunglas: braune Gläser und Glasflaschen
  • Grünglas: grüne Gläser und Glasflaschen, rotes und blaues Flaschenglas sowie alle Glasverpackungen, deren Farbe nicht eindeutig definiert werden kann

Was gehört nicht in die Glascontainer?

  • Blechdosen
  • Ceranfelder
  • Fensterglas
  • Jenaer Glas
  • Keramik
  • Kristallglas
  • Kunststoffflaschen
  • Leuchtkörper (Energiesparlampen, Glühlampen, Leuchtstoffröhren)
  • Porzellan
  • Spiegelglas
  • Terrarien- und Aquarienglas
  • Ton (Flaschen, Tassen, Teller, Übertöpfe, Blumenkästen)
  • Trinkgläser

Hinweis

Der Glaseinwurf erzeugt Lärm. Zur Vermeidung von Ruhestörungen nutzen Sie die Container nur zu den folgenden Einwurfzeiten:
Montag bis Samstag: 07.00 bis 20.00 Uhr

Helfen Sie mit, die Containerstellplätze ordentlich und sauber zu halten! Sonstige Ablagerungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.

Sie haben Fragen zum Verpackungsrecycling? Auf muelltrennung-wirkt.de finden Sie ausführliche Informationen und Antworten.

Schadstoffmobil

Die nächste Tour der Schadstoff-Kleinmengensammlung findet im Zeitraum vom 02.09.2024 bis 16.09.2024 statt und der Tourenplan zeigt Ihnen die verschiedenen Standorte.

Am Entsorgungsfahrzeug werden Schadstoff-Kleinmengen bis 100 kg (maximale Behältergröße 30 Liter) aus privaten Haushalten kostenlos entgegengenommen. Gewerbliche Betriebe/Einrichtungen/Schulen können Kleinmengen von gefährlichen Abfällen nach vorheriger Anmeldung gegen spätere Rechnung am Schadstoffmobil anliefern.

Wichtig dabei ist, die Schadstoffe in ihren ursprünglichen geschlossenen und unbeschädigten Gefäßen zu belassen und diese nicht zu vermischen, da dies gefährliche Reaktionen verursachen kann. Eine Umfüllung ist nicht möglich. Wegen möglicher Rückfragen sollten die Schadstoffe nur persönlich abgegeben werden. Das unbeaufsichtigte Abstellen von Schadstoffen an den Sammelstellen ist verboten.

Abgegeben werden können u. a. alle Stoffe mit Gefahrstoffzeichen wie:

  • flüssige Farb- und Lackreste,
  • Lösungsmittel,
  • Laugen und Säuren,
  • quecksilberhaltige Abfälle,
  • Haushaltsreiniger,
  • Rostentferner,
  • Pflanzen- und Holzschutzmittel,
  • Schädlingsbekämpfungsmittel,
  • Öle und Fette,
  • Foto- und Hobbychemikalien.

Nicht angenommen werden insbesondere:

  • Feuerlöscher (Entsorgung möglich über einen Brandschutz-Fachbetrieb; beispielsweise Brandschutzservice Gutjahr, Salzaquellweg 9, 99734 Nordhausen, Tel.: 03631/478458)
  • Munition und Sprengstoffe
  • Druckgasflaschen
  • radioaktive Abfälle
  • infektiöse Abfälle
  • biologische und chemische Kampfstoffe

Für folgende Stoffe gibt es andere Entsorgungsmöglichkeiten:

  • Altmedikamente: Die Entsorgung sollte über den Restabfallbehälter erfolgen. Auch manche Apotheken nehmen freiwillig Altmedikamente zurück. Weitere Informationen sind hier zu entnehmen.
  • Altöle: Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Handelsgeschäfte und ähnliche Einrichtungen, die gewerbsmäßig Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle an Endverbraucher abgeben, müssen Altöle in der gleichen Menge kostenlos annehmen. Wer also neues Öl kauft, kann das alte direkt abgeben.
  • Autobatterien/ -Akkus: Der Gesetzgeber verpflichtet alle Batteriehändler zur Rücknahme von Alt-Batterien. Allerdings müssen nur die Stromspeicher zurückgenommen werden, die der Händler auch selbst vertreibt. Viele Unternehmen zeigen sich aber, was die Annahme von Batterien anbelangt, großzügig, und entsorgen auch Fabrikate die sie selber nicht führen. Auch viele Tankstellen oder Kfz-Werkstätten nehmen alte Autobatterien zur Entsorgung entgegen.
  • Dispersionsfarben: Eingetrocknete, lösungsmittelfreie Wandfarbe wird aus dem Farbeimer in den Restabfallbehälter geklopft. Der leere trockene Behälter ist über den Gelben Sack zu entsorgen. Bitte entfernen Sie vorher den Deckel des Behälters, damit die Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens erkennen können, dass sich keine Farbe mehr darin befindet.Flüssige, lösungsmittelfreie Wandfarbe lässt man am besten austrocknen, indem der Deckel entfernt wird. Schneller geht die Aushärtung, wenn die Farbe bspw. mit Sägespäne oder Sand eingedickt wird. Tipp: Bedarfsgerechtes Einkaufen um Reste zu vermeiden!
  • Gerätebatterien- und Akkus: Es existiert ein “Gemeinsames Rücknahmesystem” für Gerätebatterien- und Akkus. Die Abgabe kann in den jeweiligen Verkaufsstellen oder bei einigen Gemeinden (grüne Sammelbox) erfolgen.
  • Leuchtstoffröhren und LED-/Energiesparlampen: Für die umweltfreundliche Entsorgung von ausgedienten LED- und Energiesparlampen sowie Leuchtstoffröhren stellt “Lightcycle” ein bundesweit flächendeckendes Sammelstellennetz zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit zur Abgabe an zahlreichen Sammelstellen im teilnehmenden Handel.
  • PU-Schaumdosen (gekennzeichnet mit PU- oder PUR-Siegel): Diese werden durch das Unternehmen “Produkte durch Recycling” wiederverwertet. Es besteht die Möglichkeit zur Abgabe an verschiedenen Rückgabestellen (z. B. Baumärkte) im Landkreis.
  • Restentleerte Spraydosen: Bei Kennzeichnung mit dem “Grünen Punkt” erfolgt die Entsorgung über den Gelben Sack.

Bei Fragen kontaktieren Sie unsere Abfallberatung.

Was ist Sperrmüll?

Sperrmüll sind Gegenstände, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung nicht in die Restabfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten.

Was gehört dazu?

Zum Sperrmüll gehören u. a. Fußbodenbelag/Teppich, Bettgestelle, Gardinenstangen, Gartenmöbel, Kinderwagen, Matratzen, Möbel, Regentonnen, Spiel- und Sportgeräte.

Zu den Elektro- und Elektronikgeräte gehören u. a. Haushaltsgroß- und Kleingeräte, Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik sowie der Unterhaltungselektronik, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge und elektronische Freizeitgeräte.

Zum Metallschrott gehören u. a. Fahrräder, leere Fässer, Herde und Öfen (ohne Schamotte und Öl), Haus- und Gartengeräte, Metallgestelle, Rohre (bis 1,5 m Länge), Zaunteile.

Was gehört nicht dazu?

Nicht im Rahmen der Sperrmüllabholung abgefahren werden u. a. Abfälle in Säcken, Bauabfälle (Bauschutt, Fußbodendielen, Holzabfälle, Fenster, Türen/Türrahmen, Paneele), Druckgasflaschen, Feuerlöscher, Kfz-Teile (Entsorgung über Autoverwerter), Sanitärkeramik.

Anmeldung und Abholung

Jede private Haushaltung hat die Möglichkeit, zweimal jährlich kostenfrei Sperrmüll und Schrott zu entsorgen.

Die Abholung melden Sie bitte mit der Anmeldekarte für Sperrmüll oder über das Online-Formular an. Je Anmeldekarte können Sie 3 m³ bzw. 300 kg Sperrmüll und Schrott entsorgen. Dies gilt nicht für Gewerbetreibende.

Über den Abholtermin werden Sie rechtzeitig schriftlich durch das beauftragte Entsorgungsunternehmen informiert. Bitte beachten Sie, dass die Wartezeit bis zum Abholtermin bis zu 8 Wochen dauern kann und kein Anspruch auf einen bestimmten Abholtag besteht. Stellen Sie den Sperrmüll und Schrott bitte frühestens einen Tag vor der Abfuhr, spätestens jedoch bis 6.00 Uhr am Abholtag, gut sichtbar und unfallsicher am Gehweg oder Straßenrand bereit.

Oder sind Ihre Möbel etwas für das Gebrauchtwarenhaus „Stöbereck“ (Taschenberg 38a, 99734 Nordhausen)? Wenn Sie noch gebrauchsfähige Altmöbel oder sonstige Haushaltsgegenstände besitzen und diese nicht zum Sperrmüll geben möchten, dann rufen Sie bitte das Gebrauchtwarenhaus „Stöbereck“ unter der Telefonnummer 03631/975460 an.

zur Online-Anmeldung

Ihre Alternative – die Selbstanlieferung

Sperrmüll und Schrott können Sie auch direkt zum Abfallwirtschaftszentrum Nentzelsrode, An der B4, 99735 Kleinfurra OT Hain, bringen. Bitte geben Sie dafür einfach die ausgefüllte Anmeldekarte für Sperrmüll bei der Anlieferung an der Waage ab. Kostenfrei werden 600 kg je Haushalt und Jahr angenommen (bei Abgabe von 2 Anmeldekarten). Für Mehrmengen ist eine Gebühr entsprechend der Gebührensatzung für das Abfallwirtschaftszentrum (GSAWZ) zu entrichten. Die Benutzungsgebühren sind sofort fällig und mittels EC-Zahlung zu entrichten. Erfolgt die Anlieferung durch beauftragte Dritte, ist vorab das Formular auszufüllen und bei Anlieferung abzugeben.

für Anlieferungen aus privaten Haushalten:
Mo. – Fr. 07:00 – 17:00 Uhr
Sa. 08:00 – 12:00 Uhr

Sperrmüll und Schrott kann auch an der Abfallservicestation auf dem Betriebshof der Stadtwerke Nordhausen (Robert-Blum-Straße 1, 99734 Nordhausen) abgegeben werden. Dabei ist zu beachten, dass die Anlieferung auf 300 kg begrenzt ist.

Öffnungszeiten des Betriebshofes:
Mo., Mi. und Do. 07:00 – 15:30 Uhr,
Di. 07:00 – 18:00 Uhr
Fr. 07:00 – 14:30 Uhr
Sa. 09:00 – 12:00 Uhr (April bis November)

Elektro- und Elektronikaltgeräte können Sie auch kostenlos und ohne Anmeldekarte bei der kommunalen Annahmestelle Nordthüringer Werkstätten gemeinnützige GmbH, Hinter der Steinmühle 6, 99734 Nordhausen, zur Verwertung abgeben.

Öffnungszeiten der Annahmestelle Nordthüringer Werkstätten:
Mo. – Mi. 07:30 – 16:00 Uhr
Do. 07:30 – 18:00 Uhr
Fr. 07:30 – 16:00 Uhr

(Wenn Sie planen, eine größere Menge von Elektro- und Elektronikaltgeräten anzuliefern, informieren Sie bitte vorher die Sammelstelle unter: 03631/928253).

Hinweis

Sperrmüll wird nur von Grundstücken abgeholt, die an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind. Aus Gartenanlagen, Wochenendgrundstücken, Garagenkomplexen, Parkanlagen, Freiflächen u. ä. wird kein Sperrmüll abgeholt.

Das Höchstgewicht bei Einzelgegenständen sollte 75 kg nicht überschreiten.

Nicht abtransportierte Gegenstände bzw. nicht abgefahrene Abfälle sind schnellstmöglich, spätestens jedoch bis 20:00 Uhr, von der öffentlichen Verkehrsfläche zu entfernen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Zu den Elektro- und Elektronikaltgeräte gehören u. a. Haushaltsgroß- und Kleingeräte, Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik sowie der Unterhaltungselektronik, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge und elektronische Freizeitgeräte.

Elektro- und Elektronikaltgeräte können Sie auch kostenlos und ohne Anmeldekarte bei der kommunalen Annahmestelle Nordthüringer Werkstätten gemeinnützige GmbH, Hinter der Steinmühle 6, 99734 Nordhausen, zur Verwertung abgeben.

Öffnungszeiten der Annahmestelle Nordthüringer Werkstätten:
Mo. bis Mi. und Fr. 07.30 bis 16.00 Uhr,
Do. 07.30 bis 18.00 Uhr

(Wenn Sie planen, eine größere Menge von Elektro-/ Elektronikaltschrott anzuliefern, informieren Sie bitte vorher die Sammelstelle unter: 03631/928253, 03631/928254 oder 03631/928162).

Zum Metallschrott gehören u. a. Fahrräder, leere Fässer, Herde und Öfen (ohne Schamotte und Öl), Haus- und Gartengeräte, Metallgestelle, Rohre (bis 1,5 m Länge), Zaunteile.

Metallschrott können Sie – neben einer Abholung im Rahmen der Sperrmüllsammlung – direkt zum Abfallwirtschaftszentrum Nentzelsrode, An der B4, 99735 Kleinfurra OT Hain, bringen und dort kostenlos abgeben.

Öffnungszeiten des Abfallwirtschaftszentrums Nentzelsrode:
Montag – Freitag 07:00 – 17:00 Uhr
Samstag 08.00 – 12.00 Uhr

Metallschrott können auch an der Abfallservicestation auf dem Betriebshof der Stadtwerke Nordhausen (Robert-Blum-Straße 1, 99734 Nordhausen) abgegeben werden. Dabei ist zu beachten, dass die Anlieferung auf 300 kg begrenzt ist.

Öffnungszeiten des Betriebshofes:
Mo. und Mi. bis Fr. 07.00 – 15.30 Uhr,
Di. 07.00 – 18.00 Uhr
Sa. 09.00 – 12.00 Uhr (April bis November)

Zum Anfang der Website zurück