Gewerbe
Privat

Gebührenrechner Privat

Anzahl der Behälter:
Behälter 1:
Behälter 2:
Behälter 3:
Behälter 4:
Behälter 5:
Entleerungen im Jahr:

Anzahl der Behälter:
Behälter 1:
Behälter 2:
Behälter 3:
Behälter 4:
Behälter 5:
Entleerungen im Jahr:
voraussichtliche Gebühren:
Grundgebühr für 1 Person auf dem Grundstück: 48.00 €
Restabfälle
Behältergebühr für Restabfallbehälter pro Jahr: 5.40 €
Abfuhrgebühr für 5 Entleerungen im Jahr: 12.90 €
Bioabfälle
Behältergebühr für Bioabfallbehälter pro Jahr: 5.40 €
Abfuhrgebühr für 5 Entleerungen im Jahr: 12.90 €
Summe

Gebührenrechner Gewerbe

Behälter 1:
Entleerungen im Jahr:
Behälter 2:
Entleerungen im Jahr:
Behälter 3:
Entleerungen im Jahr:
Behälter 4:
Entleerungen im Jahr:
Behälter 5:
Entleerungen im Jahr:

Behälter 1:
Entleerungen im Jahr:
Behälter 2:
Entleerungen im Jahr:
Behälter 3:
Entleerungen im Jahr:
Behälter 4:
Entleerungen im Jahr:
Behälter 5:
Entleerungen im Jahr:
voraussichtliche Gebühren:
Restabfälle
Grundgebühr pro Jahr: 54.00
Behältergebühr pro Jahr: 5.40
Abfuhrgebühr im Jahr: 2.76
Bioabfälle
Grundgebühr pro Jahr: 44.40
Behältergebühr pro Jahr: 5.40
Abfuhrgebühr im Jahr: 1.92
Summe

Hier können Sie sich Ihre voraussichtlichen Mindestgebühren berechnen lassen. Bitte beachten Sie, dass nur der Gebührenbescheid Ihres Landratsamts rechtsverbindlich ist!

Entsorgung Privat

Abfallentsorgungsgebühren für private Haushalte

Dazu zählen Wohngrundstücke, einschließlich Alters-, Pflege-, Kinder- und Jugendheime, Internate und Studentenwohnheime. Alle Grundstückseigentümer bzw. -verwalter müssen sich an die öffentliche Abfallentsorgung anschließen. Für die Leistungen der öffentlichen Abfallentsorgung werden Gebühren erhoben. Wenn Sie ein Grundstück erwerben bzw. verkaufen, wenn sich die Bewohnerzahl im Haushalt oder der Behälterbedarf ändert, teilen Sie uns das bitte unverzüglich schriftlich mit. Im Internet finden Sie dafür ein Formular. Denn von den Einwohnermeldeämtern erhalten wir keine automatische Information über Zuzug oder Wegzug auf Ihrem Wohngrundstück.

Wie setzen sich die Gebühren zusammen?

1. Grundgebühr: 51,00 Euro pro Person und Jahr

wird verwendet für: Einsammeln und Befördern der Rest- und Bioabfälle gemäß Entsorgungskalender, Papier-, Sperrmüll- und Grünabfallentsorgung, Betrieb der kommunalen Sammelstelle für Elektroaltgeräte, Schadstoffmobil, Reinigung der Bioabfallbehälter, Verwaltungskosten

2. Behältergebühr (je Restabfall- und Bioabfallbehälter):

Behältergröße Kosten pro Jahr
60 l 5,40 Euro
120 l 5,28 Euro
240 l 6,96 Euro
1100 l 46,68 Euro

wird verwendet für: Bereitstellen der Abfallbehälter, Tausch defekter Abfallbehälter, Ausrüstung der Behälter mit elektronischem Erfassungssystem

3. Abfuhrgebühr (beträgt für):

1 Liter Restabfall = 0,046 Euro, 1 Liter Bioabfall = 0,032 Euro

Behältergröße Restabfallbehälter Bioabfallbehälter
60 l 2,76 Euro 1,92 Euro
120 l 5,52 Euro 3,84 Euro
240 l 11,04 Euro 7,68 Euro
1100 l 50,60 Euro ---- Euro

wird verwendet für: Entsorgen bzw. Verwerten der Abfälle.

Gemäß der Abfallentsorgungsgebührensatzung des Landkreises Nordhausen beträgt das Mindestentsorgungsvolumen für Restabfall 5,0 Liter pro Person  und Woche; Bioabfall 2,5 Liter pro Person und Woche

Gründe für Mindestvolumen:

Mit dem Mindestvolumen wollen wir verhindern, dass illegal Abfälle in der Landschaft abgelagert werden. Zudem wollen wir so dazu motivieren, Abfälle und Wertstoffe korrekt zu trennen. Bei außerplanmäßigem Behälterbedarf (Zusatzentsorgung oder Sonderentsorgung) wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung im Landratsamt oder nutzen Sie unsere Formulare im Internet.

Entsorgung Gewerbe

Abfallentsorgungsgebühren für Gewerbetreibende

Dazu zählen Gewerbe- und Industriebetriebe, Schulen, Einrichtungen, Arztpraxen, Büros, Anwaltskanzleien u.ä.. Wenn sich  etwas an Ihrer bisherigen Nutzung ändert, zum Beispiel der Behälterbedarf zu- oder abnimmt oder wenn Sie ein Grundstück erwerben oder verkaufen, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich schriftlich mit. Im Internet finden Sie dafür ein Formular.

Wie setzen sich die Gebühren zusammen?

1. Grundgebühr:

Behältergröße Restabfallbehälter Bioabfallbehälter
60 l 54,00 Euro 44,40 Euro
120 l 108,00 Euro 90,00 Euro
240 l 216,00 Euro 177,60 Euro
1100 l 984,00 Euro ---- Euro

wird verwendet für: Einsammeln und Befördern der Rest- und Bioabfälle gemäß Entsorgungskalender, Papier-, Sperrmüll- und Grünabfallentsorgung, Betrieb der kommunalen Sammelstelle für Elektroaltgeräte, Schadstoffmobil, Reinigung der Bioabfallbehälter, Verwaltungskosten

2. Behältergebühr (je Restabfall- und Bioabfallbehälter):

Behältergröße Kosten pro Jahr
60 l 5,40 Euro
120 l 5,28 Euro
240 l 6,96 Euro
1100 l 46,68 Euro

wird verwendet für: Bereitstellen der Abfallbehälter, Tausch defekter Abfallbehälter, Ausrüstung der Behälter mit elektronischem Erfassungssystem

3. Abfuhrgebühr (beträgt für):

1 Liter Restabfall = 0,046 Euro, 1 Liter Bioabfall = 0,032 Euro

Behältergröße Restabfallbehälter Bioabfallbehälter
60 l 2,76 Euro 1,92 Euro
120 l 5,52 Euro 3,84 Euro
240 l 11,04 Euro 7,68 Euro
1100 l 50,60 Euro ---- Euro

wird verwendet für: Entsorgen bzw. Verwerten der Abfälle.

Bei außerplanmäßigem Behälterbedarf (Zusatzentsorgung oder Sonderentsorgung) wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung im Landratsamt oder nutzen Sie unsere Formulare im Internet.

Formulare

Neuanmeldung, Änderung oder Abmeldung der Abfallentsorgungsgebühren


Grundstückseigentümer



für eventuelle Rückfragen:


Zu entsorgendes Grundstück

Daten vom Grundstückseigentümer übernehmen?

Daten übernehmen

Anzahl der Personen

Anzahl der Personen aktuell:

Anzahl der Personen zukünftig:

Abfallbehälter

Vorhandene Abfallbehälter:

Restabfall 60 Liter
Restabfall 120 Liter
Restabfall 240 Liter
Restabfall 1.100 Liter
Bioabfall 60 Liter
Bioabfall 120 Liter
Bioabfall 240 Liter
Papiertonne (kostenfrei)
Gelbe Tonne (kostenfrei)
Gewünschte Abfallbehälter:

Restabfall 60 Liter
Restabfall 120 Liter
Restabfall 240 Liter
Restabfall 1.100 Liter
Bioabfall 60 Liter
Bioabfall 120 Liter
Bioabfall 240 Liter
Papiertonne (kostenfrei)
Gelbe Tonne (kostenfrei)

Eigenkompostierung

Haushalte auf dem Grundstück

gesamte Grundstücksfläche in m²

davon gärtnerisch genutzt in m² (Gartenfläche)

Methode der Eigenkompostierung:

Sonstige

Beizufügende Unterlagen (zur Beurteilung der örtlichen Gegebenheiten):

Fotodokumentation des Grundstücks, insbesondere der Gartenfläche:

Foto der Methode der Eigenkompostierung
(z. B. Komposter):

Anmerkungen

Merkblatt zum Antrag auf die Befreiung von der Anschluss/Benutzungspflicht der Bio- und Grünabfallentsorgung oder Reduzierung der Abfuhrgebühr durch Befreiung vom Mindestentsorgungsvolumen

Gemäß § 17 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind Erzeuger oder Besitzer von Bioabfällen aus privaten Haushaltungen verpflichtet, diese Abfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen, soweit sie zu einer Verwertung auf den von ihnen im Rahmen ihrer privaten Lebensführung genutzten Grundstücken nicht in der Lage sind oder diese nicht beabsichtigen. Voraussetzung nach § 5 Absatz 4 der Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung des Landkreises Nordhausen ist, dass die Verwertung auf dem Grundstück ordnungsgemäß und schadlos erfolgt. Dies bedeutet auch, dass für die Ausbringung des Kompostes eine ausreichende und geeignete gärtnerisch oder landwirtschaftlich genutzte Fläche vorhanden ist.

Zur Prüfung des Einzelfalls ist jeweils zwingend erforderlich, dass Sie den beigefügten Antrag vollständig ausfüllen und unterschrieben mit den beizufügenden Unterlagen zurücksenden.

1. Achten Sie auf die richtige Größe des Komposters

Ausschlaggebend für einen optimalen Prozessverlauf und eine gute Kompostqualität ist neben den ausgewählten Abfällen insbesondere die Wahl des Komposters. Bei der Errichtung des Komposters bzw. dessen Kauf ist darauf zu achten, dass das geplante Behältervolumen an die zu kompostierende Abfallmenge angepasst ist. Bei Eigenverwertung der anfallenden Bioabfälle sollte der Kompostbehälter für z. B. einen 4-Personen-Haushalt mit einer Gartenfläche von ca. 300 m² über ein Mindestfassungsvermögen von 1 m³ bzw. 1000 Liter verfügen. Im Sinne eines komfortablen Umgangs bietet es sich hingegen an, zwei Komposter dieser Größe vorzusehen.

2. Was darf auf den Kompost?

Gut geeignete Materialien sind u. a. Garten- und Grünabfälle wie z. B. Grasschnitt und Laub, Baum- und Heckenschnitt sowie Küchenabfälle wie z. B. Obst- und Gemüseabfälle, Kaffeefilter und Teebeutel, Eier- und Nussschalen.

In Maßen geeignete Materialien sind u. a. Schalen von Zitrusfrüchten, kleine Mengen von Küchen- oder Zeitungspapier und Asche aus der Verbrennung oder Sägespäne von unbehandeltem Holz.

3. Was darf nicht auf den Kompost?

Ungeeignete Materialien sind u. a. von Krankheiten befallene Pflanzenteile, Wurzel- und Samenunkräuter, nicht einheimische Pflanzen (z. B. Herkulesstaude bzw. Riesenbärenklau, Ambrosia, Japanischer Staudenknöterich, Indisches Springkraut), behandeltes Holz, Windeln, Staubsaugerbeutel und Kohlenasche aus Öfen.

Nicht pflanzliche Küchenabfälle (gekochte Essensreste, Fleisch-, Wurst- und Fischreste, Knochen) sind nicht geeignet, da bei der Eigenkompostierung regelmäßig nicht die erforderlichen Temperaturen über die notwendige Zeitdauer für eine sichere Hygienisierung erreicht werden. Zudem werden dadurch kleine Nager und Ungeziefer angelockt.

4. Wichtige Hinweise für die Eigenkompostierung

  • geeignete Standorte für den Komposter sind sowohl sonnige als auch schattige Gartenbereiche (bei zu starker Sonneneinstrahlung ist für den Erhalt eines günstigen Feuchtegehalts eine Abdeckung vorzusehen)
  • ausreichend Abstand des Kompostplatzes zu den Bereichen des täglichen Lebens (Terrasse, Fenster etc.)
  • der Aufbau des Komposters sollte mit einer ca. 10 cm hohen strukturreichen Basis (z. B. Rindenmulch oder Baum- und Strauchschnitt) beginnen, damit überschüssiges Wasser abgeführt werden kann
  • achten Sie beim Aufsetzen des Kompostes auf eine ausreichende Befeuchtung (keine Durchnässung) und Durchlüftung des Kompostmaterials
  • je vielfältiger die Mischung der Bioabfälle ist (grobe und feine, harte und weiche Stoffe), desto besser verläuft der Verrottungsprozess und umso wertvoller wird der gewonnen Kompost
  • der Kompost sollte nur während der Vegetationsperiode (Frühjahr und Sommer) ausgebracht, d. h. oberflächig in den Boden eingearbeitet werden

Eigenkompostierung und Bioabfallbehälter sind keine Gegensätze sondern vielmehr ein miteinander! Da sich nicht alle Bioabfälle zur Kompostierung auf dem eigenen Grundstück eignen (siehe 3.), ist der Bioabfallbehälter eine erforderliche - aber auch sinnvolle - Ergänzung. Wir empfehlen Ihnen daher die Möglichkeit der Reduzierung der Abfuhrgebühr durch Befreiung vom Mindestentsorgungsvolumen. Die Abfuhr wird sodann nur nach dem tatsächlichen Aufkommen berechnet.

Das Formular wurde erfolgreich gesendet. Wir werden Ihr Anliegen zeitnah bearbeiten und uns dazu bei Ihnen melden.

Es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte kontrollieren Sie Ihre Eingaben und versuchen Sie es später erneut.

Antragsformular für die Zusatzentsorgung

    Empfänger des Gebührenbescheides / Grundstückseigentümer




    Grundstück

    Behälter

    Restabfallbehälter

    Behältergrößen

    Entleerungstage

    Bioabfallbehälter

    Behältergrößen

    Entleerungstage

    Anmerkungen

    Anmeldung zum Anschluss von Veranstaltungen an die öffentliche Abfallentsorgung (Sonderentsorgung gemäß § 6 Abs. 1 AbfEGS)

      Veranstaltung


      Zeitraum

      -

      Empfänger des Gebührenbescheides / Grundstückseigentümer




      Behälter

      Restabfallbehälter

      Behältergrößen

      Entleerungstage

      Bioabfallbehälter

      Behältergrößen

      Entleerungstage

      Anmerkungen