Downloads Formulare FAQ Sperrmüllanmeldung Grünabfallkarte

Gebühren

Bei der Festlegung der Gebühren ist uns Transparenz besonders wichtig. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Gebührenkategorien, unsere Satzungen und finden verschiedene Formulare. Mit unserem Gebührenrechner können Sie sich Ihre voraussichtliche Mindestgebühr berechnen lassen. 

Gebühren Abfallentsorgung

Abfallentsorgungsgebühren für private Haushalte

Dazu zählen Wohngrundstücke, einschließlich Alters-, Pflege-, Kinder- und Jugendheime, Internate und Studentenwohnheime. Alle Grundstückseigentümer bzw. -verwalter müssen sich an die öffentliche Abfallentsorgung anschließen. Für die Leistungen der öffentlichen Abfallentsorgung werden Gebühren erhoben. Wenn Sie ein Grundstück erwerben bzw. verkaufen, wenn sich die Bewohnerzahl im Haushalt oder der Behälterbedarf ändert, teilen Sie uns das bitte unverzüglich schriftlich mit. Im Internet finden Sie dafür ein Formular. Denn von den Einwohnermeldeämtern erhalten wir keine automatische Information über Zuzug oder Wegzug auf Ihrem Wohngrundstück.

Wie setzen sich die Gebühren zusammen?

1. Grundgebühr:

57,60 Euro pro Person und Jahr

wird verwendet für: Einsammeln und Befördern der Rest- und Bioabfälle gemäß Entsorgungskalender, Papier-, Sperrmüll- und Grünabfallentsorgung, Betrieb der kommunalen Sammelstelle für Elektroaltgeräte, Schadstoffmobil, Reinigung der Bioabfallbehälter, Verwaltungskosten

2. Behältergebühr (je Restabfall- und Bioabfallbehälter):

Behälter­größeKosten pro Jahr
60 l5,40 Euro
120 l5,28 Euro
240 l6,96 Euro
1100 l46,68 Euro

wird verwendet für: Bereitstellen der Abfallbehälter, Tausch defekter Abfallbehälter, Ausrüstung der Behälter mit elektronischem Erfassungssystem

3. Abfuhrgebühr (beträgt für):

1 Liter Restabfall = 0,054 Euro, 1 Liter Bioabfall = 0,038 Euro

Behälter­größeRestabfall­behälterBioabfall­behälter
60 l3,24 Euro2,28 Euro
120 l6,48 Euro4,56 Euro
240 l12,96 Euro9,12 Euro
1100 l59,40 Euro— Euro

wird verwendet für: Entsorgen bzw. Verwerten der Abfälle.

Gemäß der Abfallentsorgungsgebührensatzung des Landkreises Nordhausen beträgt das Mindestentsorgungsvolumen für Restabfall 240 Liter pro Person und Jahr; Bioabfall 120 Liter pro Person und Jahr

Gründe für Mindestvolumen

Mit dem Mindestvolumen wollen wir verhindern, dass illegal Abfälle in der Landschaft abgelagert werden. Zudem wollen wir so dazu motivieren, Abfälle und Wertstoffe korrekt zu trennen. Bei außerplanmäßigem Behälterbedarf (Zusatzentsorgung oder Sonderentsorgung) wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung im Landratsamt oder nutzen Sie unsere Formulare im Internet.

Abfallentsorgungsgebühren für Gewerbetreibende

Dazu zählen Gewerbe- und Industriebetriebe, Schulen, Einrichtungen, Arztpraxen, Büros, Anwaltskanzleien u.ä.. Wenn sich etwas an Ihrer bisherigen Nutzung ändert, zum Beispiel der Behälterbedarf zu- oder abnimmt oder wenn Sie ein Grundstück erwerben oder verkaufen, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich schriftlich mit. Im Internet finden Sie dafür ein Formular.

Wie setzen sich die Gebühren zusammen?

1. Grundgebühr:

Behälter­größeRestabfall­behälterBioabfall­behälter
60 l61,20 Euro52,80 Euro
120 l122,40 Euro104,40 Euro
240 l244,80 Euro208,80 Euro
1100 l1.120,80 Euro— Euro

wird verwendet für: Einsammeln und Befördern der Rest- und Bioabfälle gemäß Entsorgungskalender, Papier-, Sperrmüll- und Grünabfallentsorgung, Betrieb der kommunalen Sammelstelle für Elektroaltgeräte, Schadstoffmobil, Reinigung der Bioabfallbehälter, Verwaltungskosten

2. Behältergebühr (je Restabfall- und Bioabfallbehälter):

Behälter­­­größeKosten pro Jahr
60 l5,40 Euro
120 l5,28 Euro
240 l6,96 Euro
1100 l46,68 Euro

wird verwendet für: Bereitstellen der Abfallbehälter, Tausch defekter Abfallbehälter, Ausrüstung der Behälter mit elektronischem Erfassungssystem

3. Abfuhrgebühr (beträgt für):

1 Liter Restabfall = 0,054 Euro, 1 Liter Bioabfall = 0,038 Euro

Behälter­­größeRestabfall­­behälterBioabfall­­behälter
60 l3,24 Euro2,28 Euro
120 l6,48 Euro4,56 Euro
240 l12,96 Euro9,12 Euro
1100 l59,40 Euro— Euro

wird verwendet für: Entsorgen bzw. Verwerten der Abfälle.

Bei außerplanmäßigem Behälterbedarf (Zusatzentsorgung oder Sonderentsorgung) wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung im Landratsamt oder nutzen Sie unsere Formulare im Internet.

Gebühren Abfallwirtschafts­zentrum

Grundlage für die Festsetzung der Gebühren ist die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Anlieferung und gemeinwohlverträgliche Bewirtschaftung von Abfällen auf dem Abfallwirtschaftszentrum Nentzelsrode des Landkreises Nordhausen.

Die Höhe der Gebühren wird bestimmt vom Gewicht und der Abfallart sowie den daraus resultierenden Gebührensätzen gemäß § 3 Absatz 2 GSAWZ. Die Zuordnung der angelieferten Abfälle zu der jeweiligen Gruppe ergibt sich aus dem Positivkatalog des Abfallwirtschaftszentrums.

Bei Anlieferungen unter 200 kg wird eine Pauschale in Höhe von 10 Prozent der Benutzungsgebühr der betreffenden Abfallart erhoben. Die Mindestgebühr für Anlieferungen beträgt 15,00 €. Die Gebührenschuld entsteht mit der Verwiegung der angelieferten Abfälle. Die Benutzungsgebühren sind sofort fällig und mittels EC-Zahlung zu entrichten.

Daneben werden Zusatzgebühren für bestimmte näher festgelegte Sonderleistungen erhoben.

Kostenfrei können auf dem AWZ Nentzelsrode entsorgt werden: Altglas, Elektrogeräte, Leuchtstoffröhren/ LEDs, Metallschrott, Papier/Pappe.

Ansonsten gelten folgende Gebühren nach § 3 GSAWZ:

AbfallartGebühr je TonnePauschale (< 200 kg)
Altholz282,00 €28,20 €
Asbest170,00 €17,00 €
Baumischabfall235,00 €23,50 €
Bauschutt47,00 €15,00 €
Beton, Fliesen, Ziegel, Keramik39,00 €15,00 €
Boden und Steine39,00 €15,00 €
Dämmmaterial420,00 €42,00 €
Hausmüll235,00 €23,50 €
Gipsabfälle mit Störstoffen260,00 €
26,00 €
Gipsabfälle ohne Störstoffe155,00 €15,50 €
Grünabfallkostenlos mit Grünabfallkarte
Sperrmüllbis zu 600 kg kostenlos pro Anlieferung mit Hauptwohnsitz im LK NDH, bei Mehrmenge: 235,00 € je Tonne23,50 €
Teerpappe500,00 €50,00 €

Im Rahmen der Eingangskontrolle wird vom Annahmepersonal die Übereinstimmung der angelieferten mit der erklärten Abfallart überprüft. 

Die Abfälle der Gruppe 2 müssen die Zuordnungskriterien nach Anhang 3 Tabelle 2 Spalte 7 DepV einhalten. Vor der Entsorgung auf der Deponie müssen der Analysebericht und das Probenahme- und Probebegleitprotokoll sowie das Formblatt für die grundlegende Charakterisierung des Abfalls vorliegen. Sollte für die betreffende Abfallart sowohl eine Behandlung als auch eine Beseitigung möglich sein, erfolgt die Festlegung der Eingruppierung vom Annahmepersonal anhand der Begleitpapiere und vorgelegter Unterlagen.

Die Gebührenschuld entsteht mit der Verwiegung der angelieferten Abfälle. Bei Anlieferungen unter 200 kg wird eine Pauschale in Höhe von 10 Prozent der Benutzungsgebühr der betreffenden Abfallart erhoben.

Vor Erstanlieferung ist die grundlegende Charakterisierung vollständig auszufüllen und mit dem Probenahme, Probevorbereitungs- und Probebegleitprotokoll an den Landkreis Nordhausen per E-Mail an deponie@lrandh.thueringen.de zu senden.

Die Zuordnung der angelieferten Abfälle zu der jeweiligen Gruppe ergibt sich aus dem Positivkatalog des Abfallwirtschaftszentrums. 

Abfall­schlüssel-Nr.AbfallbezeichnungGebühren
01 04 10 staubende u. pulvrige Abfälle (mit Ausnahme derjenigen unter 01 04 07) 235,00 €
02 01 03Abfälle aus pflanzlichem Gewebe235,00 €
02 01 04Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen)235,00 €
02 01 99Abfälle a. n. g., hier Futtermittelabfälle235,00 €
02 03 04für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe235,00 €
02 05 01für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe235,00 €
02 06 01für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe235,00 €
02 07 04für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe235,00 €
03 01 05 Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen 235,00 €
03 03 07 mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen 235,00 €
04 02 09 Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) 235,00 €
04 02 21Abfälle aus unbehandelten Textilfasern235,00 €
04 02 22Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern235,00 €
07 02 13Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen)235,00 €
07 02 15 Abfälle von Zusatzstoffen mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 02 14 fallen 235,00 €
07 02 17silikonhaltige Abfälle235,00 €
07 02 99Abfälle a. n. g., hier Gummiabfälle235,00 €
08 04 10 Klebstoff- u. Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen 235,00 €
10 11 03Glasfaserabfall 235,00 €
10 12 03Teilchen und Staub235,00 €
12 01 05Kunststoffspäne und –drehspäne235,00 €
15 01 01Verpackungen aus Papier und Pappe235,00 €
15 01 02Verpackungen aus Kunststoff235,00 €
15 01 03Verpackungen aus Holz235,00 €
15 01 05Verbundverpackungen235,00 €
15 01 06gemischte Verpackungen235,00 €
15 01 09Verpackungen aus Textilien235,00 €
15 02 03 Aufsaug- u. Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallen 235,00 €
17 02 01Holz235,00 €
17 02 03Kunststoff235,00 €
17 06 04 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 u. 17 06 03 fällt 235,00 €
17 09 04 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen 235,00 €
19 08 01Sieb- und Rechenrückstände235,00 €
19 08 02Sandfangrückstände235,00 €
19 08 05Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser235,00 €
19 12 12 sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen 235,00 €
20 01 08organische kompostierbare Küchenabfälle235,00 €
20 01 10Bekleidung235,00 €
20 01 11Textilien235,00 €
20 01 38Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt235,00 €
20 01 39Kunststoffe235,00 €
20 02 01biologisch abbaubare Abfälle235,00 €
20 02 03andere nicht biologisch abbaubare Abfälle235,00 €
20 03 01gemischte Siedlungsabfälle235,00 €
20 03 02Marktabfälle235,00 €
20 03 03Straßenkehricht235,00 €
20 03 06Abfälle aus der Kanalreinigung235,00 €
20 03 07Sperrmüll235,00 €
2.1 asbesthaltige Abfälle
Abfall­schlüssel-Nr.AbfallbezeichnungGebühren
06 13 04*Abfälle aus der Asbestverarbeitung170,00 €
10 13 09* asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement 170,00 €
10 13 10 Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 09 fallen 170,00 €
16 01 21* gefährliche Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 07 bis 16 01 11, 16 01 13 und 16 01 14 fallen, beschränkt auf Asbest aus Nachtspeicheröfen 170,00 €
16 02 12* gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten, beschränkt auf Asbest von Auspuffrohren 170,00 €
16 02 15* aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bestandteile, beschränkt auf Asbest aus Nachtspeicheröfen 170,00 €
17 06 05* asbesthaltige Baustoffe, beschränkt auf Asbestzementabfälle und Asbestzementstäube  170,00 €
2.2 Dämmmaterial
Abfall­schlüssel-Nr.AbfallbezeichnungGebühren (unverpresst)Gebühren (verpresst)
17 06 01*Dämmmaterial, das Asbest enthält420,00 €250,00 €
17 06 03*anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält, beschränkt auf künstliche Mineralfasern420,00 €250,00 €
17 06 04Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 u. 17 06 03 fällt420,00 €250,00 €
2.3 Boden und Steine zur Profilierung/ Rekultivierung
Abfall­schlüssel-Nr.AbfallbezeichnungGebühren nach 2.3 *Gebühren nach 2.4.1 *
17 05 04Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen1,50 €39,00 €
20 02 02Boden und Steine1,50 €39,00 €

* Bei besonderem Bedarf des Landkreises kann dieser im Einzelfall die Abfälle der Gruppe 2.3 abweichend von der Benutzungsgebühr annehmen. Abfälle der Gruppe 2.3 – Boden und Steine zur Profilierung/ Rekultivierung müssen die Zuordnungswerte nach der Tabelle 2 Spalte 9 Anhang 3 DepV einhalten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Zuordnung in die Gruppe 2.4.1 – Abfälle für Deponiebaumaßnahmen.

2.4 Abfälle zur Verwertung
2.4.1 mineralische Abfälle für Deponiebaumaßnahmen
Abfall­schlüssel-Nr.AbfallbezeichnungGebühren nach 2.4.1 *Gebühren nach 2.5.1 *
17 01 01Beton39,00 €90,00 €
17 01 02Ziegel39,00 €90,00 €
17 01 03Fliesen, Ziegel und Keramik39,00 €90,00 €
17 01 07 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen 39,00 €90,00 €
17 05 04 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen 39,00 €90,00 €
17 05 06 Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 05 05 fällt 39,00 €90,00 €
17 05 08 Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 07 fällt 39,00 €90,00 €
20 02 02Boden und Steine39,00 €90,00 €
2.4.2 sonstige mineralische Abfälle zur Verwertung
Abfall­schlüssel-Nr.AbfallbezeichnungGebühren nach 2.4.2 *Gebühren nach 2.5.1 *
01 04 08 Abfälle von Kies- und Gesteinsbruch mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen 47,00 €90,00 €
01 04 12 Aufbereitungsrückstände und andere Abfälle aus der Wäsche und Reinigung von Bodenschätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 und 01 04 11 fallen 47,00 €90,00 €
01 04 13 Abfälle aus Steinmetz- und –sägearbeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen 47,00 €90,00 €
10 01 01 Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 10 01 04 fällt 47,00 €90,00 €
10 01 15 Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 14 fallen 47,00 €90,00 €
10 01 24Sande aus der Wirbelschichtfeuerung47,00 €90,00 €
10 09 03Ofenschlacke47,00 €90,00 €
10 09 08 Gießformen und –sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 07 fallen 47,00 €90,00 €
10 10 06 Gießformen und –sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 05 fallen 47,00 €90,00 €
10 10 08 Gießformen und –sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 07 fallen 47,00 €90,00 €
10 12 08 Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen) 47,00 €90,00 €
10 13 01Abfälle von Rohgemenge vor dem Brennen47,00 €90,00 €
10 13 11 Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundstoffe mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 09 und 10 13 10 fallen 47,00 €90,00 €
10 13 14Betonabfälle und Betonschlämme47,00 €90,00 €
12 01 17 Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 16 fallen 47,00 €90,00 €
17 03 02 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen, beschränkt auf Straßenaufbruch 47,00 €90,00 €
17 09 04 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen 47,00 €90,00 €
19 01 12 Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen 47,00 €90,00 €
19 01 19Sande aus der Wirbelschichtfeuerung47,00 €90,00 €
19 03 05 stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 04 fallen 47,00 €90,00 €
19 03 07 verfestigte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 06 fallen 47,00 €90,00 €
19 08 99 Abfälle a.n.g., Sedimente aus Abwasserbehandlungsanlagen 47,00 €90,00 €
19 12 09Mineralien47,00 €90,00 €
19 12 12 sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen 47,00 €90,00 €
19 13 02 feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 01 fallen 47,00 €90,00 €
2.4.3 gefährliche mineralische Abfälle zur Verwertung
Abfall­schlüssel-Nr.AbfallbezeichnungGebühren nach 2.4.3 *Gebühren nach 2.5.2 *
10 03 04*Schlacken aus der Erstschmelze78,00 €580,00 €
17 01 06*Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten78,00 €580,00 €
17 03 01*kohlenteerhaltige Bitumengemische, beschränkt auf Straßenaufbruch78,00 €580,00 €
17 05 03*Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten78,00 €580,00 €
17 05 05*Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält78,00 €580,00 €
17 05 07*Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält78,00 €580,00 €
17 09 03*sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten78,00 €580,00 €
19 03 04*als gefährlich eingestufte teilweise stabilisierte Abfälle78,00 €580,00 €
19 03 06*als gefährlich eingestufte verfestigte Abfälle78,00 €580,00 €
19 13 01*feste Abfälle aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten78,00 €580,00 €

* Abfälle der Gruppe 2.4, welche bautechnisch nicht zur Verwertung auf der Deponie geeignet sind, werden der Gruppe 2.5 zugeordnet (nicht gefährliche Abfälle in die Gruppe 2.5.1 bzw. gefährliche Abfälle sowie Abfälle mit erhöhtem Einbauaufwand in die Gruppe 2.5.2). Über die bautechnische Eignung entscheidet der Deponiebetreiber bzw. der Landkreis.

2.5 Abfälle zur Beseitigung
2.5.1 nicht gefährliche Abfälle zur Beseitigung
Abfall­schlüssel-Nr.AbfallbezeichnungGebühren
01 04 09Abfälle von Sand und Ton90,00 €
01 04 11Abfälle aus der Verarbeitung von Kali- und Steinsalz mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen90,00 €
02 03 05Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung90,00 €
02 05 02Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung90,00 €
02 06 03Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung90,00 €
02 07 05Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung90,00 €
03 03 07mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen90,00 €
03 03 09Kalkschlammabfälle90,00 €
05 01 13Schlämme aus der Kesselspeisewasseraufbereitung90,00 €
06 03 16Metalloxide mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 15 fallen90,00 €
10 01 02Filterstäube aus Kohlefeuerung90,00 €
10 01 03Filterstäube aus Torffeuerung und Feuerung mit (unbehandeltem) Holz90,00 €
10 01 07Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in Form von Schlämmen90,00 €
10 01 17Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 16 fallen90,00 €
10 01 19Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 05, 10 01 07 und 10 01 18 fallen90,00 €
10 01 21Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 20 fallen90,00 €
10 01 23wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 22 fallen90,00 €
10 02 01Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke90,00 €
10 02 02unbearbeitete Schlacke90,00 €
10 02 10Walzzunder90,00 €
10 09 10Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 09 09 fällt90,00 €
10 10 10Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 10 09 fällt90,00 €
10 11 05Teilchen und Staub90,00 €
10 11 12Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 11 fällt90,00 €
10 12 01Rohmischungen vor dem Brennen90,00 €
10 12 13Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung90,00 €
10 13 04Abfälle aus der Kalzinierung und Hydratisierung von Branntkalk90,00 €
10 13 06Teilchen und Staub (außer 10 13 12 und 10 13 13)90,00 €
10 13 07Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung90,00 €
10 13 99Abfälle a.n.g., beschränkt auf Gipsschlamm90,00 €
15 01 07Verpackungen aus Glas90,00 €
17 02 02Glas90,00 €
19 01 14Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 13 fällt90,00 €
19 01 16Kesselstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 15 fällt90,00 €
19 01 18Pyrolyseabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 17 fallen90,00 €
19 04 01verglaste Abfälle90,00 €
19 09 02Schlämme aus der Wasserklärung90,00 €
19 12 05Glas90,00 €
19 13 04Schlämme aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 03 fallen90,00 €
19 13 06Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 05 fallen90,00 €
20 01 02Glas90,00 €
20 02 03andere nicht biologisch abbaubare Abfälle90,00 €
2.5.2 gefährliche Abfälle zur Beseitigung sowie Abfälle mit erhöhtem Einbauaufwand
Abfall­schlüssel-Nr.AbfallbezeichnungGebühren
10 01 04*Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung580,00 €
10 01 13*Filterstäube aus emulgierten, als Brennstoffe verwendeten Kohlenwasserstoffen580,00 €
10 01 14*Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten580,00 €
10 01 16*Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten580,00 €
10 01 18*Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten580,00 €
10 01 20*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten580,00 €
10 01 22*wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung, die gefährliche Stoffe enthalten580,00 €
10 03 19*Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält580,00 €
10 11 03Glasfaserabfall 580,00 €
10 13 12*feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten580,00 €
17 08 01*Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind580,00 €
19 01 07*feste Abfälle aus der Abgasbehandlung580,00 €
19 01 13*Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält580,00 €
19 01 17*Pyrolyseabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten580,00 €
19 04 02*Filterstaub und andere Abfälle aus der Abgasbehandlung580,00 €
19 13 03*Schlämme aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten580,00 €
19 13 05*Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten580,00 €

Abfälle der Gruppe 3, die auf dem Abfallwirtschaftszentrum angenommen und in externe Entsorgungsanlagen verbracht werden, müssen frei von Störstoffen sein und die Annahmekriterien dieser Anlagen erfüllen.

3.1 Holz, das gefährliche Stoffe enthält
Abfall­schlüssel-Nr.AbfallbezeichnungGebühren
17 02 04*Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind, beschränkt auf Holz, das gefährliche Stoffe enthält oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt ist282,00 €
20 01 37*Holz, das gefährliche Stoffe enthält282,00 €
3.2 Kohlenteer- und teerhaltige Abfälle (AVV-Nr. 170303*)
Abfall­schlüssel-Nr.AbfallbezeichnungGebühren
17 03 03*Kohlenteer und teerhaltige Produkte500,00 €
3.3 gipshaltige Abfälle ohne Störstoffe (AVV-Nr. 101206, 170802)

Abfälle der Gruppe 3.3 müssen frei von Störstoffen, Eisen- und Nichteisenmetallen, Bauschutt und Styropor sein.

Abfall­schlüssel-Nr.AbfallbezeichnungGebühren
10 12 06verworfene Formen155,00 €
17 08 02Baustoffe auf Gipsbasis  mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen 155,00 €
3.4 gipshaltige Abfälle mit Störstoffen (AVV-Nr. 100105, 170802)

Abfälle der Gruppe 3.4 dürfen maximal 25 Vol.-% Störstoffanteil enthalten und müssen frei von Eisen- und Nichteisenmetallen, Bauschutt und Styropor sein.

Abfall­schlüssel-Nr.AbfallbezeichnungGebühren
10 01 05Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form260,00 €
17 08 02Baustoffe auf Gipsbasis  mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen 260,00 €

Zum Anfang der Website zurück