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Gebühren

Bei der Festlegung der Gebühren ist uns Transparenz besonders wichtig. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Gebührenkategorien, unsere Satzungen und finden verschiedene Formulare. Mit unserem Gebührenrechner können Sie sich Ihre voraussichtliche Mindestgebühr berechnen lassen. 

Gebühren Abfallentsorgung

Abfallentsorgungsgebühren für private Haushalte

Dazu zählen Wohngrundstücke, einschließlich Alters-, Pflege-, Kinder- und Jugendheime, Internate und Studentenwohnheime. Alle Grundstückseigentümer bzw. -verwalter müssen sich an die öffentliche Abfallentsorgung anschließen. Für die Leistungen der öffentlichen Abfallentsorgung werden Gebühren erhoben. Wenn Sie ein Grundstück erwerben bzw. verkaufen, wenn sich die Bewohnerzahl im Haushalt oder der Behälterbedarf ändert, teilen Sie uns das bitte unverzüglich schriftlich mit. Im Internet finden Sie dafür ein Formular. Denn von den Einwohnermeldeämtern erhalten wir keine automatische Information über Zuzug oder Wegzug auf Ihrem Wohngrundstück.

Wie setzen sich die Gebühren zusammen?

1. Grundgebühr:

51,00 Euro pro Person und Jahr

wird verwendet für: Einsammeln und Befördern der Rest- und Bioabfälle gemäß Entsorgungskalender, Papier-, Sperrmüll- und Grünabfallentsorgung, Betrieb der kommunalen Sammelstelle für Elektroaltgeräte, Schadstoffmobil, Reinigung der Bioabfallbehälter, Verwaltungskosten

2. Behältergebühr (je Restabfall- und Bioabfallbehälter):

Behälter­größeKosten pro Jahr
60 l5,40 Euro
120 l5,28 Euro
240 l6,96 Euro
1100 l46,68 Euro

wird verwendet für: Bereitstellen der Abfallbehälter, Tausch defekter Abfallbehälter, Ausrüstung der Behälter mit elektronischem Erfassungssystem

3. Abfuhrgebühr (beträgt für):

1 Liter Restabfall = 0,046 Euro, 1 Liter Bioabfall = 0,032 Euro

Behälter­größeRestabfall­behälterBioabfall­behälter
60 l2,76 Euro1,92 Euro
120 l5,52 Euro3,84 Euro
240 l11,04 Euro7,68 Euro
1100 l50,60 Euro— Euro

wird verwendet für: Entsorgen bzw. Verwerten der Abfälle.

Gemäß der Abfallentsorgungsgebührensatzung des Landkreises Nordhausen beträgt das Mindestentsorgungsvolumen für Restabfall 5,0 Liter pro Person  und Woche; Bioabfall 2,5 Liter pro Person und Woche

Gründe für Mindestvolumen

Mit dem Mindestvolumen wollen wir verhindern, dass illegal Abfälle in der Landschaft abgelagert werden. Zudem wollen wir so dazu motivieren, Abfälle und Wertstoffe korrekt zu trennen. Bei außerplanmäßigem Behälterbedarf (Zusatzentsorgung oder Sonderentsorgung) wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung im Landratsamt oder nutzen Sie unsere Formulare im Internet.

Abfallentsorgungsgebühren für Gewerbetreibende

Dazu zählen Gewerbe- und Industriebetriebe, Schulen, Einrichtungen, Arztpraxen, Büros, Anwaltskanzleien u.ä.. Wenn sich  etwas an Ihrer bisherigen Nutzung ändert, zum Beispiel der Behälterbedarf zu- oder abnimmt oder wenn Sie ein Grundstück erwerben oder verkaufen, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich schriftlich mit. Im Internet finden Sie dafür ein Formular.

Wie setzen sich die Gebühren zusammen?

1. Grundgebühr:

Behälter­größeRestabfall­behälterBioabfall­behälter
60 l54,00 Euro44,40 Euro
120 l108,00 Euro90,00 Euro
240 l216,00 Euro177,60 Euro
1100 l984,00 Euro— Euro

wird verwendet für: Einsammeln und Befördern der Rest- und Bioabfälle gemäß Entsorgungskalender, Papier-, Sperrmüll- und Grünabfallentsorgung, Betrieb der kommunalen Sammelstelle für Elektroaltgeräte, Schadstoffmobil, Reinigung der Bioabfallbehälter, Verwaltungskosten

2. Behältergebühr (je Restabfall- und Bioabfallbehälter):

Behälter­­­größeKosten pro Jahr
60 l5,40 Euro
120 l5,28 Euro
240 l6,96 Euro
1100 l46,68 Euro

wird verwendet für: Bereitstellen der Abfallbehälter, Tausch defekter Abfallbehälter, Ausrüstung der Behälter mit elektronischem Erfassungssystem

3. Abfuhrgebühr (beträgt für):

1 Liter Restabfall = 0,046 Euro, 1 Liter Bioabfall = 0,032 Euro

Behälter­­größeRestabfall­­behälterBioabfall­­behälter
60 l2,76 Euro1,92 Euro
120 l5,52 Euro3,84 Euro
240 l11,04 Euro7,68 Euro
1100 l50,60 Euro— Euro

wird verwendet für: Entsorgen bzw. Verwerten der Abfälle.

Bei außerplanmäßigem Behälterbedarf (Zusatzentsorgung oder Sonderentsorgung) wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung im Landratsamt oder nutzen Sie unsere Formulare im Internet.

Gebühren Abfallwirtschafts­zentrum

Grundlage für die Festsetzung der Gebühren ist die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Anlieferung und gemeinwohlverträgliche Bewirtschaftung von Abfällen auf dem Abfallwirtschaftszentrum Nentzelsrode des Landkreises Nordhausen.

Die Höhe der Gebühren wird bestimmt vom Gewicht und der Abfallart sowie den daraus resultierenden Gebührensätzen gemäß § 3 Absatz 2 GSAWZ. Die Zuordnung der angelieferten Abfälle zu der jeweiligen Gruppe ergibt sich aus dem Positivkatalog des Abfallwirtschaftszentrums.

Bei Anlieferungen unter 200 kg wird eine Pauschale i.H. von 10 Prozent der Benutzungsgebühr der betreffenden Abfallart erhoben. Die Mindestgebühr für Anlieferungen beträgt 10,00 €. Die Gebührenschuld entsteht mit der Verwiegung der angelieferten Abfälle. Die Benutzungsgebühren sind sofort fällig und mittels EC-Zahlung zu entrichten.

Daneben werden Zusatzgebühren für bestimmte näher festgelegte Sonderleistungen erhoben.

Kostenfrei können auf dem AWZ Nentzelsrode entsorgt werden: Altglas, Elektrogeräte, Leuchtstoffröhren/ LEDs, Metallschrott, Papier/Pappe.

Ansonsten gelten folgende Gebühren nach § 3 GSAWZ:

AbfallartGebühr je TonnePauschale (< 200 kg)
Altholz282,00 €28,20 €
Asbest160,00 €16,00 €
Baumischabfall215,00 €21,50 €
Bauschutt44,50 €10,00 €
Beton, Fliesen, Ziegel, Keramik37,00 €10,00 €
Boden und Steine37,00 €10,00 €
Dämmmaterial410,00 €41,00 €
Hausmüll215,00 €21,50 €
Gipsabfälle mit Störstoffen170,00 €
17,00 €
Gipsabfälle ohne Störstoffe115,00 €11,50 €
Grünabfallkostenlos mit Grünabfallkarte
Sperrmüll300 kg kostenlos gegen Sperrmüllkarte, 215,00 € ohne Sperrmüllkarte21,50 €
Teerpappe500,00 €50,00 €

Im Rahmen der Eingangskontrolle wird vom Annahmepersonal die Übereinstimmung der angelieferten mit der erklärten Abfallart überprüft. 

Die Abfälle der Gruppe 2 müssen die Zuordnungskriterien nach Anhang 3 Tabelle 2 Spalte 7 DepV einhalten. Vor der Entsorgung auf der Deponie müssen der Analysebericht und das Probenahme- und Probebegleitprotokoll sowie das Formblatt für die grundlegende Charakterisierung des Abfalls vorliegen. Sollte für die betreffende Abfallart sowohl eine Behandlung als auch eine Beseitigung möglich sein, erfolgt die Festlegung der Eingruppierung vom Annahmepersonal anhand der Begleitpapiere und vorgelegter Unterlagen.

Die Gebührenschuld entsteht mit der Verwiegung der angelieferten Abfälle. Bei Anlieferungen unter 200 kg wird eine Pauschale i.H. von 10 Prozent der Benutzungsgebühr der betreffenden Abfallart erhoben.

Vor Erstanlieferung ist die grundlegende Charakterisierung vollständig auszufüllen und mit dem Probenahme, Probevorbereitungs- und Probebegleitprotokoll an den Landkreis Nordhausen per E-Mail an deponie@lrandh.thueringen.de zu senden.

Die Zuordnung der angelieferten Abfälle zu der jeweiligen Gruppe ergibt sich aus dem Positivkatalog des Abfallwirtschaftszentrums. 

Abfall­schlüssel-Nr.AbfallbezeichnungGebühren
01 04 10 staubende u. pulvrige Abfälle (mit Ausnahme derjenigen unter 01 04 07) 215,00 €
02 01 03Abfälle aus pflanzlichem Gewebe215,00 €
02 01 04Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen)215,00 €
02 01 99Abfälle a. n. g., hier Futtermittelabfälle215,00 €
02 03 04für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe215,00 €
02 05 01für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe215,00 €
02 06 01für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe215,00 €
02 07 04für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe215,00 €
03 01 05 Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen 215,00 €
03 03 07 mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen 215,00 €
04 02 09 Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) 215,00 €
04 02 21Abfälle aus unbehandelten Textilfasern215,00 €
04 02 22Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern215,00 €
07 02 13Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen)215,00 €
07 02 15 Abfälle von Zusatzstoffen mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 02 14 fallen 215,00 €
07 02 17silikonhaltige Abfälle215,00 €
07 02 99Abfälle a. n. g., hier Gummiabfälle215,00 €
08 04 10 Klebstoff- u. Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen 215,00 €
10 11 03Glasfaserabfall 215,00 €
10 12 03Teilchen und Staub215,00 €
12 01 05Kunststoffspäne und –drehspäne215,00 €
15 01 01Verpackungen aus Papier und Pappe215,00 €
15 01 02Verpackungen aus Kunststoff215,00 €
15 01 03Verpackungen aus Holz215,00 €
15 01 05Verbundverpackungen215,00 €
15 01 06gemischte Verpackungen215,00 €
15 01 09Verpackungen aus Textilien215,00 €
15 02 03 Aufsaug- u. Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallen 215,00 €
17 02 01Holz215,00 €
17 02 03Kunststoff215,00 €
17 06 04 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 u. 17 06 03 fällt 215,00 €
17 09 04 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen 215,00 €
19 08 01Sieb- und Rechenrückstände215,00 €
19 08 02Sandfangrückstände215,00 €
19 08 05Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser215,00 €
19 12 12 sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen 215,00 €
20 01 08organische kompostierbare Küchenabfälle215,00 €
20 01 10Bekleidung215,00 €
20 01 11Textilien215,00 €
20 01 38Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt215,00 €
20 01 39Kunststoffe215,00 €
20 02 01biologisch abbaubare Abfälle215,00 €
20 02 03andere nicht biologisch abbaubare Abfälle215,00 €
20 03 01gemischte Siedlungsabfälle215,00 €
20 03 02Marktabfälle215,00 €
20 03 03Straßenkehricht215,00 €
20 03 06Abfälle aus der Kanalreinigung215,00 €
20 03 07Sperrmüll215,00 €
2.1 asbesthaltige Abfälle
Abfall­schlüssel-Nr.AbfallbezeichnungGebühren
06 13 04*Abfälle aus der Asbestverarbeitung160,00 €
10 13 09* asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement 160,00 €
10 13 10 Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 09 fallen 160,00 €
16 01 21* gefährliche Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 07 bis 16 01 11, 16 01 13 und 16 01 14 fallen, beschränkt auf Asbest aus Nachtspeicheröfen 160,00 €
16 02 12* gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten, beschränkt auf Asbest von Auspuffrohren 160,00 €
16 02 15* aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bestandteile, beschränkt auf Asbest aus Nachtspeicheröfen 160,00 €
17 06 05* asbesthaltige Baustoffe, beschränkt auf Asbestzementabfälle und Asbestzementstäube  160,00 €
2.2 Dämmmaterial
Abfall­schlüssel-Nr.AbfallbezeichnungGebühren (unverpresst)Gebühren (verpresst)
17 06 01*Dämmmaterial, das Asbest enthält410,00 €245,00 €
17 06 03*anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält, beschränkt auf künstliche Mineralfasern410,00 €245,00 €
17 06 04Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 u. 17 06 03 fällt410,00 €245,00 €
2.3 Boden und Steine zur Profilierung/ Rekultivierung
Abfall­schlüssel-Nr.AbfallbezeichnungGebühren nach 2.3 *Gebühren nach 2.4.1 *
17 05 04Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen6,50 €37,00 €
20 02 02Boden und Steine6,50 €37,00 €

* Bei besonderem Bedarf des Landkreises kann dieser im Einzelfall die Abfälle der Gruppe 2.3 abweichend von der Benutzungsgebühr annehmen. Abfälle der Gruppe 2.3 – Boden und Steine zur Profilierung/ Rekultivierung müssen die Zuordnungswerte nach der Tabelle 2 Spalte 9 Anhang 3 DepV einhalten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Zuordnung in die Gruppe 2.4.1 – Abfälle für Deponiebaumaßnahmen.

2.4 Abfälle zur Verwertung
2.4.1 mineralische Abfälle für Deponiebaumaßnahmen
Abfall­schlüssel-Nr.AbfallbezeichnungGebühren nach 2.4.1 *Gebühren nach 2.5.1 *
17 01 01Beton37,00 €85,00 €
17 01 02Ziegel37,00 €85,00 €
17 01 03Fliesen, Ziegel und Keramik37,00 €85,00 €
17 01 07 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen 37,00 €85,00 €
17 05 04 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen 37,00 €85,00 €
17 05 06 Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 05 05 fällt 37,00 €85,00 €
17 05 08 Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 07 fällt 37,00 €85,00 €
20 02 02Boden und Steine37,00 €85,00 €
2.4.2 sonstige mineralische Abfälle zur Verwertung
Abfall­schlüssel-Nr.AbfallbezeichnungGebühren nach 2.4.2 *Gebühren nach 2.5.1 *
01 04 08 Abfälle von Kies- und Gesteinsbruch mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen 44,50 €85,00 €
01 04 12 Aufbereitungsrückstände und andere Abfälle aus der Wäsche und Reinigung von Bodenschätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 und 01 04 11 fallen 44,50 €85,00 €
01 04 13 Abfälle aus Steinmetz- und –sägearbeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen 44,50 €85,00 €
10 01 01 Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 10 01 04 fällt 44,50 €85,00 €
10 01 15 Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 14 fallen 44,50 €85,00 €
10 01 24Sande aus der Wirbelschichtfeuerung44,50 €85,00 €
10 09 03Ofenschlacke44,50 €85,00 €
10 09 08 Gießformen und –sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 07 fallen 44,50 €85,00 €
10 10 06 Gießformen und –sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 05 fallen 44,50 €85,00 €
10 10 08 Gießformen und –sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 07 fallen 44,50 €85,00 €
10 12 08 Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen) 44,50 €85,00 €
10 13 01Abfälle von Rohgemenge vor dem Brennen44,50 €85,00 €
10 13 11 Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundstoffe mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 09 und 10 13 10 fallen 44,50 €85,00 €
10 13 14Betonabfälle und Betonschlämme44,50 €85,00 €
12 01 17 Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 16 fallen 44,50 €85,00 €
17 03 02 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen, beschränkt auf Straßenaufbruch 44,50 €85,00 €
17 09 04 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen 44,50 €85,00 €
19 01 12 Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen 44,50 €85,00 €
19 01 19Sande aus der Wirbelschichtfeuerung44,50 €85,00 €
19 03 05 stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 04 fallen 44,50 €85,00 €
19 03 07 verfestigte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 06 fallen 44,50 €85,00 €
19 08 99 Abfälle a.n.g., Sedimente aus Abwasserbehandlungsanlagen 44,50 €85,00 €
19 12 09Mineralien44,50 €85,00 €
19 12 12 sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen 44,50 €85,00 €
19 13 02 feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 01 fallen 44,50 €85,00 €
2.4.3 gefährliche mineralische Abfälle zur Verwertung
Abfall­schlüssel-Nr.AbfallbezeichnungGebühren nach 2.4.3 *Gebühren nach 2.5.2 *
10 03 04*Schlacken aus der Erstschmelze75,00 €550,00 €
17 01 06*Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten75,00 €550,00 €
17 03 01*kohlenteerhaltige Bitumengemische, beschränkt auf Straßenaufbruch75,00 €550,00 €
17 05 03*Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten75,00 €550,00 €
17 05 05*Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält75,00 €550,00 €
17 05 07*Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält75,00 €550,00 €
17 09 03*sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten75,00 €550,00 €
19 03 04*als gefährlich eingestufte teilweise stabilisierte Abfälle75,00 €550,00 €
19 03 06*als gefährlich eingestufte verfestigte Abfälle75,00 €550,00 €
19 13 01*feste Abfälle aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten75,00 €550,00 €

* Abfälle der Gruppe 2.4, welche bautechnisch nicht zur Verwertung auf der Deponie geeignet sind, werden der Gruppe 2.5 zugeordnet (nicht gefährliche Abfälle in die Gruppe 2.5.1 bzw. gefährliche Abfälle sowie Abfälle mit erhöhtem Einbauaufwand in die Gruppe 2.5.2). Über die bautechnische Eignung entscheidet der Deponiebetreiber bzw. der Landkreis.

2.5 Abfälle zur Beseitigung
2.5.1 nicht gefährliche Abfälle zur Beseitigung
Abfall­schlüssel-Nr.AbfallbezeichnungGebühren
01 04 09Abfälle von Sand und Ton85,00 €
01 04 11Abfälle aus der Verarbeitung von Kali- und Steinsalz mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen85,00 €
02 03 05Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung85,00 €
02 05 02Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung85,00 €
02 06 03Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung85,00 €
02 07 05Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung85,00 €
03 03 07mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen85,00 €
03 03 09Kalkschlammabfälle85,00 €
05 01 13Schlämme aus der Kesselspeisewasseraufbereitung85,00 €
06 03 16Metalloxide mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 15 fallen85,00 €
10 01 02Filterstäube aus Kohlefeuerung85,00 €
10 01 03Filterstäube aus Torffeuerung und Feuerung mit (unbehandeltem) Holz85,00 €
10 01 07Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in Form von Schlämmen85,00 €
10 01 17Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 16 fallen85,00 €
10 01 19Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 05, 10 01 07 und 10 01 18 fallen85,00 €
10 01 21Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 20 fallen85,00 €
10 01 23wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 22 fallen85,00 €
10 02 01Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke85,00 €
10 02 02unbearbeitete Schlacke85,00 €
10 02 10Walzzunder85,00 €
10 09 10Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 09 09 fällt85,00 €
10 10 10Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 10 09 fällt85,00 €
10 11 05Teilchen und Staub85,00 €
10 11 12Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 11 fällt85,00 €
10 12 01Rohmischungen vor dem Brennen85,00 €
10 12 13Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung85,00 €
10 13 04Abfälle aus der Kalzinierung und Hydratisierung von Branntkalk85,00 €
10 13 06Teilchen und Staub (außer 10 13 12 und 10 13 13)85,00 €
10 13 07Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung85,00 €
10 13 99Abfälle a.n.g., beschränkt auf Gipsschlamm85,00 €
15 01 07Verpackungen aus Glas85,00 €
17 02 02Glas85,00 €
19 01 14Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 13 fällt85,00 €
19 01 16Kesselstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 15 fällt85,00 €
19 01 18Pyrolyseabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 17 fallen85,00 €
19 04 01verglaste Abfälle85,00 €
19 09 02Schlämme aus der Wasserklärung85,00 €
19 12 05Glas85,00 €
19 13 04Schlämme aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 03 fallen85,00 €
19 13 06Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 05 fallen85,00 €
20 01 02Glas85,00 €
20 02 03andere nicht biologisch abbaubare Abfälle85,00 €
2.5.2 gefährliche Abfälle zur Beseitigung sowie Abfälle mit erhöhtem Einbauaufwand
Abfall­schlüssel-Nr.AbfallbezeichnungGebühren
10 01 04*Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung550,00 €
10 01 13*Filterstäube aus emulgierten, als Brennstoffe verwendeten Kohlenwasserstoffen550,00 €
10 01 14*Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten550,00 €
10 01 16*Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten550,00 €
10 01 18*Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten550,00 €
10 01 20*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten550,00 €
10 01 22*wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung, die gefährliche Stoffe enthalten550,00 €
10 03 19*Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält550,00 €
10 11 03Glasfaserabfall 550,00 €
10 13 12*feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten550,00 €
17 08 01*Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind550,00 €
19 01 07*feste Abfälle aus der Abgasbehandlung550,00 €
19 01 13*Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält550,00 €
19 01 17*Pyrolyseabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten550,00 €
19 04 02*Filterstaub und andere Abfälle aus der Abgasbehandlung550,00 €
19 13 03*Schlämme aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten550,00 €
19 13 05*Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten550,00 €

Abfälle der Gruppe 3, die auf dem Abfallwirtschaftszentrum angenommen und in externe Entsorgungsanlagen verbracht werden, müssen frei von Störstoffen sein und die Annahmekriterien dieser Anlagen erfüllen.

3.1 Holz, das gefährliche Stoffe enthält
Abfall­schlüssel-Nr.AbfallbezeichnungGebühren
17 02 04*Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind, beschränkt auf Holz, das gefährliche Stoffe enthält oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt ist282,00 €
20 01 37*Holz, das gefährliche Stoffe enthält282,00 €
3.2 Kohlenteer- und teerhaltige Abfälle (AVV-Nr. 170303*)
Abfall­schlüssel-Nr.AbfallbezeichnungGebühren
17 03 03*Kohlenteer und teerhaltige Produkte500,00 €
3.3 gipshaltige Abfälle ohne Störstoffe (AVV-Nr. 101206, 170802)

Abfälle der Gruppe 3.3 müssen frei von Störstoffen, Eisen- und Nichteisenmetallen, Bauschutt und Styropor sein.

Abfall­schlüssel-Nr.AbfallbezeichnungGebühren
10 12 06verworfene Formen115,00 €
17 08 02Baustoffe auf Gipsbasis  mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen 115,00 €
3.4 gipshaltige Abfälle mit Störstoffen (AVV-Nr. 100105, 170802)

Abfälle der Gruppe 3.4 dürfen maximal 25 Vol.-% Störstoffanteil enthalten und müssen frei von Eisen- und Nichteisenmetallen, Bauschutt und Styropor sein.

Abfall­schlüssel-Nr.AbfallbezeichnungGebühren
10 01 05Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form170,00 €
17 08 02Baustoffe auf Gipsbasis  mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen 170,00 €
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