Hier können Sie sich Ihre voraussichtlichen Mindestgebühren berechnen lassen. Bitte beachten Sie, dass nur der Gebührenbescheid Ihres Landratsamts rechtsverbindlich ist!
Abfallentsorgungsgebühren für private Haushalte
Dazu zählen Wohngrundstücke, einschließlich Alters-, Pflege-, Kinder- und Jugendheime, Internate und Studentenwohnheime. Alle Grundstückseigentümer bzw. -verwalter müssen sich an die öffentliche Abfallentsorgung anschließen. Für die Leistungen der öffentlichen Abfallentsorgung werden Gebühren erhoben. Wenn Sie ein Grundstück erwerben bzw. verkaufen, wenn sich die Bewohnerzahl im Haushalt oder der Behälterbedarf ändert, teilen Sie uns das bitte unverzüglich schriftlich mit. Im Internet finden Sie dafür ein Formular. Denn von den Einwohnermeldeämtern erhalten wir keine automatische Information über Zuzug oder Wegzug auf Ihrem Wohngrundstück.
Wie setzen sich die Gebühren zusammen?
1. Grundgebühr: 51,00 Euro pro Person und Jahr
wird verwendet für: Einsammeln und Befördern der Rest- und Bioabfälle gemäß Entsorgungskalender, Papier-, Sperrmüll- und Grünabfallentsorgung, Betrieb der kommunalen Sammelstelle für Elektroaltgeräte, Schadstoffmobil, Reinigung der Bioabfallbehälter, Verwaltungskosten
2. Behältergebühr (je Restabfall- und Bioabfallbehälter):
Behältergröße | Kosten pro Jahr |
---|---|
60 l | 5,40 Euro |
120 l | 5,28 Euro |
240 l | 6,96 Euro |
1100 l | 46,68 Euro |
wird verwendet für: Bereitstellen der Abfallbehälter, Tausch defekter Abfallbehälter, Ausrüstung der Behälter mit elektronischem Erfassungssystem
3. Abfuhrgebühr (beträgt für):
1 Liter Restabfall = 0,046 Euro, 1 Liter Bioabfall = 0,032 Euro
Behältergröße | Restabfallbehälter | Bioabfallbehälter |
---|---|---|
60 l | 2,76 Euro | 1,92 Euro |
120 l | 5,52 Euro | 3,84 Euro |
240 l | 11,04 Euro | 7,68 Euro |
1100 l | 50,60 Euro | ---- Euro |
wird verwendet für: Entsorgen bzw. Verwerten der Abfälle.
Gemäß der Abfallentsorgungsgebührensatzung des Landkreises Nordhausen beträgt das Mindestentsorgungsvolumen für Restabfall 5,0 Liter pro Person und Woche; Bioabfall 2,5 Liter pro Person und Woche
Gründe für Mindestvolumen:
Mit dem Mindestvolumen wollen wir verhindern, dass illegal Abfälle in der Landschaft abgelagert werden. Zudem wollen wir so dazu motivieren, Abfälle und Wertstoffe korrekt zu trennen. Bei außerplanmäßigem Behälterbedarf (Zusatzentsorgung oder Sonderentsorgung) wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung im Landratsamt oder nutzen Sie unsere Formulare im Internet.
Abfallentsorgungsgebühren für Gewerbetreibende
Dazu zählen Gewerbe- und Industriebetriebe, Schulen, Einrichtungen, Arztpraxen, Büros, Anwaltskanzleien u.ä.. Wenn sich etwas an Ihrer bisherigen Nutzung ändert, zum Beispiel der Behälterbedarf zu- oder abnimmt oder wenn Sie ein Grundstück erwerben oder verkaufen, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich schriftlich mit. Im Internet finden Sie dafür ein Formular.
Wie setzen sich die Gebühren zusammen?
1. Grundgebühr:
Behältergröße | Restabfallbehälter | Bioabfallbehälter |
---|---|---|
60 l | 54,00 Euro | 44,40 Euro |
120 l | 108,00 Euro | 90,00 Euro |
240 l | 216,00 Euro | 177,60 Euro |
1100 l | 984,00 Euro | ---- Euro |
wird verwendet für: Einsammeln und Befördern der Rest- und Bioabfälle gemäß Entsorgungskalender, Papier-, Sperrmüll- und Grünabfallentsorgung, Betrieb der kommunalen Sammelstelle für Elektroaltgeräte, Schadstoffmobil, Reinigung der Bioabfallbehälter, Verwaltungskosten
2. Behältergebühr (je Restabfall- und Bioabfallbehälter):
Behältergröße | Kosten pro Jahr |
---|---|
60 l | 5,40 Euro |
120 l | 5,28 Euro |
240 l | 6,96 Euro |
1100 l | 46,68 Euro |
wird verwendet für: Bereitstellen der Abfallbehälter, Tausch defekter Abfallbehälter, Ausrüstung der Behälter mit elektronischem Erfassungssystem
3. Abfuhrgebühr (beträgt für):
1 Liter Restabfall = 0,046 Euro, 1 Liter Bioabfall = 0,032 Euro
Behältergröße | Restabfallbehälter | Bioabfallbehälter |
---|---|---|
60 l | 2,76 Euro | 1,92 Euro |
120 l | 5,52 Euro | 3,84 Euro |
240 l | 11,04 Euro | 7,68 Euro |
1100 l | 50,60 Euro | ---- Euro |
wird verwendet für: Entsorgen bzw. Verwerten der Abfälle.
Bei außerplanmäßigem Behälterbedarf (Zusatzentsorgung oder Sonderentsorgung) wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung im Landratsamt oder nutzen Sie unsere Formulare im Internet.
Neuanmeldung, Änderung oder Abmeldung der Abfallentsorgungsgebühren
Merkblatt zum Antrag auf die Befreiung von der Anschluss/Benutzungspflicht der Bio- und Grünabfallentsorgung oder Reduzierung der Abfuhrgebühr durch Befreiung vom Mindestentsorgungsvolumen
Gemäß § 17 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind Erzeuger oder Besitzer von Bioabfällen aus privaten Haushaltungen verpflichtet, diese Abfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen, soweit sie zu einer Verwertung auf den von ihnen im Rahmen ihrer privaten Lebensführung genutzten Grundstücken nicht in der Lage sind oder diese nicht beabsichtigen. Voraussetzung nach § 5 Absatz 4 der Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung des Landkreises Nordhausen ist, dass die Verwertung auf dem Grundstück ordnungsgemäß und schadlos erfolgt. Dies bedeutet auch, dass für die Ausbringung des Kompostes eine ausreichende und geeignete gärtnerisch oder landwirtschaftlich genutzte Fläche vorhanden ist.
Zur Prüfung des Einzelfalls ist jeweils zwingend erforderlich, dass Sie den beigefügten Antrag vollständig ausfüllen und unterschrieben mit den beizufügenden Unterlagen zurücksenden.
1. Achten Sie auf die richtige Größe des Komposters
Ausschlaggebend für einen optimalen Prozessverlauf und eine gute Kompostqualität ist neben den ausgewählten Abfällen insbesondere die Wahl des Komposters. Bei der Errichtung des Komposters bzw. dessen Kauf ist darauf zu achten, dass das geplante Behältervolumen an die zu kompostierende Abfallmenge angepasst ist. Bei Eigenverwertung der anfallenden Bioabfälle sollte der Kompostbehälter für z. B. einen 4-Personen-Haushalt mit einer Gartenfläche von ca. 300 m² über ein Mindestfassungsvermögen von 1 m³ bzw. 1000 Liter verfügen. Im Sinne eines komfortablen Umgangs bietet es sich hingegen an, zwei Komposter dieser Größe vorzusehen.
2. Was darf auf den Kompost?
Gut geeignete Materialien sind u. a. Garten- und Grünabfälle wie z. B. Grasschnitt und Laub, Baum- und Heckenschnitt sowie Küchenabfälle wie z. B. Obst- und Gemüseabfälle, Kaffeefilter und Teebeutel, Eier- und Nussschalen.
In Maßen geeignete Materialien sind u. a. Schalen von Zitrusfrüchten, kleine Mengen von Küchen- oder Zeitungspapier und Asche aus der Verbrennung oder Sägespäne von unbehandeltem Holz.
3. Was darf nicht auf den Kompost?
Ungeeignete Materialien sind u. a. von Krankheiten befallene Pflanzenteile, Wurzel- und Samenunkräuter, nicht einheimische Pflanzen (z. B. Herkulesstaude bzw. Riesenbärenklau, Ambrosia, Japanischer Staudenknöterich, Indisches Springkraut), behandeltes Holz, Windeln, Staubsaugerbeutel und Kohlenasche aus Öfen.
Nicht pflanzliche Küchenabfälle (gekochte Essensreste, Fleisch-, Wurst- und Fischreste, Knochen) sind nicht geeignet, da bei der Eigenkompostierung regelmäßig nicht die erforderlichen Temperaturen über die notwendige Zeitdauer für eine sichere Hygienisierung erreicht werden. Zudem werden dadurch kleine Nager und Ungeziefer angelockt.
4. Wichtige Hinweise für die Eigenkompostierung
Eigenkompostierung und Bioabfallbehälter sind keine Gegensätze sondern vielmehr ein miteinander! Da sich nicht alle Bioabfälle zur Kompostierung auf dem eigenen Grundstück eignen (siehe 3.), ist der Bioabfallbehälter eine erforderliche - aber auch sinnvolle - Ergänzung. Wir empfehlen Ihnen daher die Möglichkeit der Reduzierung der Abfuhrgebühr durch Befreiung vom Mindestentsorgungsvolumen. Die Abfuhr wird sodann nur nach dem tatsächlichen Aufkommen berechnet.
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Antragsformular für die Zusatzentsorgung
Anmeldung zum Anschluss von Veranstaltungen an die öffentliche Abfallentsorgung (Sonderentsorgung gemäß § 6 Abs. 1 AbfEGS)
Unter den unten aufgeführten Links finden Sie die jeweiligen Satzungen als PDF Download.
Abfallentsorgungsgebührensatzung (AbfEGS), gültig ab 01.01.2023 [PDF]
Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung (KrW-/AbfS) [PDF]
Gebührensatzung Abfallwirtschaftszentrum (GSAWZ) [PDF]
Betriebsordnung für das Abfallwirtschaftszentrum Nentzelsrode [PDF]