Am 6. Dezember bleibt das Abfallwirtschaftszentrum Nentzelsrode geschlossen, sodass an diesem Tag keine Anlieferungen möglich sind. Ab dem 8. Dezember hat es wieder wie gewohnt geöffnet.
Damit die Abfallentsorgungsgebühren richtig berechnet werden können, sollten Grundstückseigentümer und -verwaltungen bis zum 12. Dezember alle relevanten Veränderungen mitteilen. Dazu gehören Neuan-oder Abmeldungen eines Grundstückes von der Abfallentsorgung, der Wechsel des Gebührenpflichtigen, Änderungen …
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