Ab 13. Januar erhalten alle Grundstückseigentümer und Verwaltungen die Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung. Die Bescheide enthalten die Jahresendabrechnung für die erbrachten Leistungen bei der Entsorgung im Jahr 2022, die Vorausberechnung für 2023 sowie weitergehende Informationen zur Anpassung der Abfallgebühren. Zusätzlich wird informiert, zu welchen Terminen die Gebühren fällig sind, denn die Gesamtforderung wird quartalsweise in vier Fälligkeiten gesplittet.
Wenn eine Abbuchung per SEPA-Basis-Lastschriftmandat hinterlegt ist, so ist das auf dem Gebührenbescheid ausgewiesen. Wer auch gern abbuchen lassen möchte, findet das Formular dafür hier.
Wer in seiner Abrechnung feststellt, dass beispielsweise Personen, die im Haushalt leben, nicht angemeldet oder andere Änderungsmitteilungen erforderlich sind, teilt diese bitte dem Landratsamt Nordhausen schriftlich mit. Ganz einfach geht das über das Online-Formular oder auch per E-Mail an abfallgebuehren@lrandh.thueringen.de, per Fax an 03631 9116449 oder per Post an das Landratsamt Nordhausen, Behringstraße 3, 99734 Nordhausen. Ein Widerspruch gegen den Gebührenbescheid kann nur schriftlich per Post oder zur Niederschrift in der Behörde eingelegt werden.
In der Regel häufen sich nach dem Versand der Bescheide telefonische Rückfragen im Fachgebiet Abfallwirtschaft und Deponie. Aus diesem Grund wird um Verständnis gebeten, wenn es hin und wieder zu längeren Wartezeiten bei telefonischen Rückfragen kommen sollte. Erreichbar ist das Fachgebiet Abfallwirtschaft telefonisch unter 03631 911 6400 und E-Mail abfallgebuehren@lrandh.thueringen.de. Möglich ist auch eine Terminvereinbarung im BürgerServiceZentrum des Landratsamtes, Behringstraße 3 in Nordhausen, online unter https://termine.landkreis-nordhausen.de.