

Nebenablagerungen verschlechtern die Recyclingqualität, erhöhen das Unfallrisiko und verzögern die Entsorgungstouren.
Daneben war gestern
In den letzten Jahren führen immer mehr Papier-, Papp- und Kartonverpackungen (PPK) aus Haushalten dazu, dass die blauen Behälter oft überfüllt sind und Verpackungen daneben gestellt werden.
Jedoch ist eine Bereitstellung von Abfällen neben den Abfallbehältern grundsätzlich verboten und es erfolgt keine Mitnahme.
Ab dem 01. Oktober 2025 wird diese Regelung bezüglich der Abfälle aus PPK umgesetzt.
Rechtsgrundlage
Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage des § 9 Absatz 3 der Kreislaufwirtschafts und Abfallsatzung (KrW –/AbfS) des Landkreises Nordhausen. Demnach ist eine Bereitstellung von Abfällen neben den Abfallbehältern verboten und es erfolgt keine Mitnahme. Die getrennt zu haltenden und zu überlassenden Abfälle dürfen nur in die jeweiligen Abfallbehälter eingefüllt werden.
Gründe
Stark ansteigender Onlinehandel sowie die Nutzungsmöglichkeit von Home-Office führen zu erhöhten Abfallmengen aus privaten Haushalten. Aus folgenden Gründen werden Ablagerungen neben dem blauen Abfallbehälter nicht mehr entsorgt:
Witterung
- verminderte Qualität des Recyclingmaterials
- durchnässtes Material ist aufgeweicht und dadurch instabil und lässt sich in diesem Zustand schwer verladen
- schlechtes Ortsbild durch Wind und Nässe
Arbeits- und Gesundheitsschutz
- durch den erhöhten Ladeaufwand der Nebenablagerungen halten sich die Müllwerker länger im fließenden Verkehr auf und setzen sich einer erhöhten Unfallgefahr aus
- ergonomische Aspekte wie ständiges Bücken, Heben und Tragen des oft schweren Materials belasten den Rücken der Müllwerker
- hohe Unfallgefahr durch am Entsorgungsfahrzeug eingesetzte automatische Schüttung, welche den Müllwerker erfassen und in die Presse ziehen kann
- bundesweit mehrere schwere Unfälle bei der Entsorgung von Nebenablagerungen
Zusätzlicher Ladeaufwand
- regelmäßige Zeitverzögerungen durch die Entsorgung von Nebenablagerungen
- dadurch sind Entsorgungstouren schwierig planbar und teils nicht umsetzbar
- teilweise sind alle Entleerungen eines Entsorgungstages nicht durchführbar, sodass einzelne Behälter zu späteren Zeitpunkten nochmals angefahren werden müssen
Ausbleibende Zerkleinerung der Abfälle
- große Kartonagen werden aus Gründen der Bequemlichkeit nicht zerkleinert neben den Behältern bereitgestellt
- bestehendes Behältervolumen wird nicht vollständig ausgenutzt




Alternativen
Für die Entsorgung von Abfällen aus PPK stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Bringsystem
- Anlieferung auf dem Wertstoffhof der Südharzwerke Nordhausen (Robert-Blum-Straße 1, 99734 Nordhausen) oder dem Abfallwirtschaftszentrum Nentzelsrode (An der B4, 99735 Kleinfurra OT Hain)
- kostenfrei für private Haushalte
Behältervolumen optimal ausnutzen
- durch Falten oder Zerkleinern des großformatigen Materials
Anpassung des Behältervolumens
- durch Satzungsregelung (§ 8 Absatz 2 Buchstabe c KrW-/AbfS) besteht die Möglichkeit, im Einzelfall das Behältervolumen zu erhöhen
Gemeinschaftliche Behälternutzung
- nach Absprache kann bei Mehrmengen von PPK ungenutztes Volumen des Nachbarbehälters mit genutzt werden
Abgabe beim Händler
- Umverpackungen können direkt in der Verkaufsstelle belassen bzw. dort abgegeben werden
Informationen für Gewerbe
Gewerbliche Abfälle aus PPK sind kostenpflichtig und werden nicht über die kommunale Sammlung entsorgt. Davon ausgenommen sind vergleichbare Anfallstellen.
Dazu zählen insbesondere Gaststätten, Hotels, Raststätten, Kantinen, Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, karitative Einrichtungen, Niederlassungen von Freiberuflern, typische Anfallstellen des Kulturbereichs wie Kinos, Opern und Museen, sowie des Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks und Sportstadien.
Vergleichbare Anfallstellen sind außerdem landwirtschaftliche Betriebe und Handwerksbetriebe, deren Verpackungsabfälle mittels haushaltsüblicher Abfallbehälter für PPK, jedoch maximal mit einem 1.100-Liter-Abfallbehälter, im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus entsorgt werden können.
Anfragen zur Entsorgung von gewerblichen PPK richten Sie bitte an:
Claudia Eisenschmidt
Telefon: 03631 639-142
c.eisenschmidt@stadtwerke-nordhausen.de
Philipp Seeland
Telefon: 03631 639-146
p.seeland@stadtwerke-nordhausen.de
Kontakt:
Die Abfallwirtschaft des Landkreises Nordhausen erreichen Sie unter:
Robert-Blum-Straße 10
99734 Nordhausen
03631 911 6400
info@abfall-nordhausen.de